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Verfasst am: 11.12.06, 16:29 Titel: Muss man Gutschrift beweisen?
Hallo zusammen,
ich würde gern einmal wissen, ob man eine Gutschrift beweisen muss.
Und zwar nehmen wir an, ein Unternehmen hatte eine strittige Forderung gegen A.
Das Unternehmen hat eingelenkt und A schriftlich eine Gutschrift des Betrags auf sein Kundenkonto bestätigt.
Gleichzeitig bekommt A Post vom RA des Unternehmens, in der er aufgefordert wird, zu bezahlen.
A schickt denen ein Fax, aus dem hervorging, dass er eine Gutschrift erhalten habe und sie sich das bitte von ihren Mandanten bestätigen lassen möchten.
Man schreibt ihm nun, dass er beweisen muss, dass er eine Gutschrift bekommen habe.
Ist das so?
Muss nicht anders herum nachgewiesen werden, dass eine berechtigte Forderung gegen A vorliegt?
Des weiteren hat A eine originale Vollmacht verlangt.
Alles, was A bekommen hat, ist eine Kopie einer Generalvollmacht.
Diese Generalvollmacht ist auf neutralem Briefpapier geschrieben...ohne Firmenlogo und ohne alles....allerdings mit einer Unterschrift. A ist sich aber nicht sicher, ob das alles so seine Richtigkeit hat.
Grundsätzlich ist es so, daß jeder die zu seinen Gunsten behaupteten Tatsachen beweisen muß.
Für den Fall, daß jemand von einem anderen Geld verlangt, muß er beweisen, daß er einen Anspruch auf das Geld hat (bspw. aufgrund eines Vertrages). Diesen Beweis wird das Unternehmen (vermutlich) erbringen können.
Wenn jetzt jemand der Meinung ist, der Anspruch bestehe nicht, weil die Forderung vielleicht schon bezahlt ist, muß er wiederum den diesbezüglichen Nachweis führen (bspw. durch Vorlage eines Überweisungsträgers, Kontoauszug, etc.).
So verhält es sich auch mit der Gutschrift. Die Gutschrift führt (zugunsten des Kunden) zum Erlöschen der Forderung. Also muß der Kunde beweisen, daß eine Gutschrift erfolgte.
Wenn eine Gutschrift auf das Kundenkonto erfolgte, sollte dieser Beweis aber kein Problem sein...
Ich habe mal gehört, eine Vollmacht in Kopie reicht zum Legitimieren nicht aus. Da soll es auch ein Urteil drüber geben.
Zum anderen nehmen wir an, A ist sich über die Richtigkeit der Vollmacht nicht ganz sicher, da sie auf neutralem Papier geschrieben ist und A nicht weiss, von wem die Unterschrift stammt.
In diesem Fall (außergerichtlich) die fehlenden Bevollmächtigung zu rügen, halte ich persönlich für kindisch und unangebracht.
Was sollte es dem A denn bringen bzw. warum sollte er sich ganz sicher sein?
Einerseits scheint das Unternehmen ja keinerlei Ansprüche durchsetzen zu können (aufgrund der Gutschrift), so daß ein weiteres Tätigwerden des RA nicht erforderlich wird und es demnach auch keiner Vollmacht mehr bedarf.
Andererseits wird es dem RA wahrscheinlich nicht schwerfallen, eine Originalvollmacht nachzureichen (sofern er es denn möchte). Eine Formvorschrift gibt's dafür nicht, so daß das Unternehmen (vertreten durch den Vorstand, GF, wie auch immer) den RA auch auf einem Blatt Toilettenpapier bevollmächtigen könnte.
Letztlich würde der Anwalt auch noch haften, wenn er ohne Vollmacht tätig geworden ist und dem A dadurch ein Schaden entstanden ist.
Ich denke (und auch das ist nur meine persönliche Meinung), A sollte die Kirche im Dorf lassen, die Gutschrift durchfaxen und damit ist die Sache doch für alle erledigt.
Wenn du wüsstest, um welches Unternehmen es geht, dann würdest du wohl anders denken.
Der Bezahldienst eines großen Internetauktionshauses macht vielen Kunden das Leben schwer.
Da A nichts zu befürchten hat und mit diesem Unternehmen mehr als 6 Monate lang nichts als Stress hatte, obwohl A jegliche Beweise einer erfolgreichen Abwicklung erbringen konnte, dann würde jeder glaube ich mal etwas zurück schlagen und alles an Daten anfordern, wozu man in welcher Weise auch immer berechtigt ist.
Betroffene werden mir da sicher folgen können. Stichwort Wasserrechnung.
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