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Abmahnung, reicht Fax?

 
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 16:18    Titel: Abmahnung, reicht Fax? Antworten mit Zitat

RA A mahnt B ab.
B faxt Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung an A.
In der Erklärung ist die Kostenübernahmeverpflichtung enthalten.
B schickt das Formular nicht im Original an A.

Reicht das Fax um:

a) Gffs. bei Widerholung die Vertragsstrafe zu zahlen
b) Die zur erstattenden Gebühren gerichtlich geltend zu machen, ohne groß in die Prüfung der Abmahnung einzusteigen?
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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flüstertüte
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ich so gehört habe, soll das in der Praxis ausreichen Smilie

Schließlich ist weder die Abmahnung noch die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung schriftformgebunden.
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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ratlos44
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 12.12.06, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Servus!

auch meine Meinung; bei Abmahnungen gehts idR vorrangig um die Kostenerstattung, zB bei Spamabmahnungen.
Aus dem Antwortfax des B, welches dieser doch sicher unterschrieben hat (?), ist ersichtlich, dass er mit dem Geforderten einverstanden ist - insofern ists dann auch idR einklagbar; des Weiteren kann man ihm als Faxabsender durch die Kontaktdaten im Faxkopf die Erklärung auch zuordnen.
Allerdings ist die Fragestellung aweng schief: unabhängig von der Übermittlungsart kommt es auf das "Wie wird die Gebührennote geltend gemacht" an, ob man in die inhaltliche Prüfung einsteigen muss......nach Widerspruch im MV spätestens; denn dort wird überprüft, ob a) zurecht abgemahnt wurde und ob b) Kostentragungspflicht des Abgemahnten besteht.

greetz ratlos44
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