Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Öffentliche Ausschreibung bei künstlerischer Tätigkeit ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Öffentliche Ausschreibung bei künstlerischer Tätigkeit ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
karoshi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.11.2006
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 12.12.06, 09:49    Titel: Öffentliche Ausschreibung bei künstlerischer Tätigkeit ? Antworten mit Zitat

A ist freier Künstler und hat in der Vergangenheit mehrfach Werke für die Behörde B hergestellt. A und B wollen ihre geschäftlichen Beziehungen in Zukunft vertiefen und daher eine Rahmenvereinbarung treffen. Angesichts des Auftragsvolumens ist B der Ansicht, die Vergabe des Auftrags öffentlich ausschreiben zu müssen.

1. Muss auch bei individuellen, künstlerischen Leistungen öffentlich ausgeschrieben werden (Das Überschreiten des Schwellenwerts sei hier unterstellt) ? Was ist das übliche Procedere zB bei der Auftragsvergabe für Kunst im öffentlichen Raum ? Muss hierfür ggf. ein Wettbewerb ausgeschrieben werden, wie er ZB bei Architekten häufig vorkommt ?

2. Verhält es sich anders, wenn urheberrechtliche Werke des A bearbeitet werden würden ?

3. Ich vermute, dass die fraglichen Leistungen in die Kategorie 26, Anlage 1 B der VOF / VOL fallen. Die Kommentarliteratur zum GWB und der VOF schweigt sich aber dazu aus, unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist. Wie finde ich das heraus ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.