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Verfasst am: 12.12.06, 11:05 Titel: Strafbarkeit bei Hilfe zur Lohnsteuererklärung??
Angenommen A. sagt B. zu, dessen Lohnsteuererklärung auszufüllen (unentgeltlich).
A. hat jedoch ein Problem mit einem Formular, so dass A. beim zuständigen Finanzamt anruft, um sich erklären zu lassen wie er das Formular richtig ausfüllt.
Nun meine Frage: Wird A für B. beratend tätig und macht sich A. dabei strafbar?
Ich denke, Ronald bezieht sich auf die §§ 2 und 5 des Steuerberatungsgesetzes.
Da steht aber nur was vom Verbot "geschäftsmäßiger" Hilfe.
§ 6 grenzt die dort aufgeführten "Ausnahmen vom Verbot" dann aber wieder auf "Angehörige" ein. - da könnte man dann im Umkehrschluss wieder ein Verbot für Nicht-Angehörige herauslesen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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