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Internetauktionshaus [Name geändert] Verkäufer liefert nicht gemäß Auktionsbeschreibung

 
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hmoerser
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.06.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 12.12.06, 21:08    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert] Verkäufer liefert nicht gemäß Auktionsbeschreibung Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen, ein Verkäufer bietet die "kompletten" Unterlagen des Kurses X zum
Kauf an und sagt dann nach Ende der Auktion zum Käufer:

Nein, die Unterlagen waren nur für den 1. Teil des Kurses, den 2. Teil kannst du dir
noch ersteigern.

Was kann man da straf/ zivilrechtlich tun?

Ist das Betrug?
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bobbraun
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2006
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 12.12.06, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Vorneweg: Hier wird immer recht schnell Betrug unterstellt und nach strafrechtlichen Sanktionen gefragt. Das ist doch für den Käufer irrelevant. Was sollte es ihm bringen dem Verkäufer eine Strafanzeige reinzuwürgen?

Zivilrechtlich kommen mehrere Möglichkeiten in betracht.

Zunächst ist auszulegen, §§ 133, 157 BGB, ob von dem Angebot "kompletter Kurs", die Unterlagen für Teil 1 & 2 umfasst sind.
Dafür gibt der Sachverhalt hier zu wenig her.

Bejaht man dies aber, hat der Käufer noch den Anspruch auf Lieferung des zweiten Teils, § 433 I BGB.

Bei Nichtlieferung evtl. Ansprüche auf Schadensersatz (bei Vertretenmüssen ), Rückzahlung des Kaufpreises bzw. Minderung.
_________________
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