Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gerichtsort bei Gewinnmitteilungen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gerichtsort bei Gewinnmitteilungen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
kuaja
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 13.12.06, 13:26    Titel: Gerichtsort bei Gewinnmitteilungen Antworten mit Zitat

Welches Gericht ist für ein Gewinn zuständig?

Unternehmen in Kiel sendet Verbraucher in Berlin eine Gewinnmitteilung.

Kiel oder Berlin, wenn Unternehmen sich weigert, den Gewinn auszuzahlen?
_________________
Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 14.12.06, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

§ 29 ZPO und damit der Wohnsitz des Empfängers der Gewinnzusage.

Mich würde aber interessieren, welches (nationale) Recht anzuwenden ist, wenn eine solche Gewinnzusage von einem kanadischen Unternehmen ggü. einem deutschen Verbraucher gemacht würde.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 14.12.06, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Warum das so ist, könnte ich nur mutmaßen.

Daß es so ist, sagt der BGH.

Hat vielleicht jemand die Antwort auf meine Frage nach dem anwendbaren Recht????
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 14.12.06, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für den Link!.

Aber irgendwie stand da eben noch ein anderer Kommentar zum Thema "BGH" und "verstehen"...

Naja - vielleicht hilft ja BGHZ 165, 172 = NJW 2006, 230 = MDR 2006, 737 usw. usw.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 14.12.06, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist ja egal, ob die Literatur das (evtl. zurecht) bestreitet. - Das soll kein Vorwurf oder eine Geringschätzung Ihrer Meinung sein.

Hier geht es aber um eine Klage, also zählt nur der BGH - zumal die Entscheidung wirklich eindeutig und quasi "druckfrisch" ist.

Ich würde als beklagtes Unternehmen jedenfalls nicht auf die Idee kommen, aufgrund dieser Entscheidung die örtliche Zuständigkeit zu rügen...
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.