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Markler M verkauft über seinen Vertrieb für Unternehmen U Versicherungen. Irgendwann kommt es zum Streit. M weiß nicht, in welcher Höhe Stornoreserven einbehalten wurden. Welche Möglichkeiten hat M, um dies in Erfahrung zu bringen, wenn U die Ansprüche bestreitet?
einerseits hat M Anspruch gegen U Buchauszüge anzufordern. Ferner dürfte M in der Lage sein, aufgrund der Provisionsabrechungen und des Maklervertrages, der eine Klausel über die Stornoreserve enthalten muss, die Berechnung des Stornoreservekontos zu bewerkstelligen. Führt U für M das Konto ist U auch verpflichtet, über den Kontostand Auskunft zu erteilen.
Hallo, danke für die Antwort. Woraus ergibt sich der Anspruch auf Buchauszug? Laut BGH (BGH, Urt. v. 07.02.1990 - IV ZR 314/88, NJW-RR 1990, 1370) gilt § 87c nicht für Makler.
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