Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 13.12.06, 21:46 Titel: Demonstration und Aufsichtspflicht
Das ist nun eine Frage die mich seid längerem interesirt, wenn eine Gruppe von Menschen darunter auch minderjährige eine nennen wir es Feier über einen längeren Zeitraum ( länger als 24 stunden ) machen will , und es über 20 Leute sind ,
muss man das dann anmelden ?
und brauchen die Minderjährigen eine Aufsichtsperson ( wir reden von 14 - 16 jährigen ) oder reicht eine Schriftliche erlaubnis der Eltern?
Hat der Umstand das alle Minderjährigen die Person bei der das stattfindet gut kennen ( Nachbarn,Freunde, oder klassen Kameraden) einen Einfluss darauf ?
Könnte es wenn etwas passieren sollte ärger mit der Versicherung geben?
ich danke im vorraus schonmal für die Informationen _________________ Der weg ist das Ziel
Wenn es sich lediglich um eine private Veranstaltung handelt, bei der nur Leute teilnehmen, die sich (zumindest weitläufig) kennen, wenn dafür nicht geworben wird, keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden (Verkauf von Alkohol oder sonstigem, Eintrittsgelder), und diese Veranstaltung nicht gerade in einem öffentlichen Park stattfindet, dann bedarf es keiner Anmeldung.
Wenn es privat bleibt, dann braucht es auch keinen Aufseher. Für den Fall, dass doch alles aus dem Ruder läuft, wäre es natürlich besser, auf der Wache was schriftliches vorweisen zu können - Pflicht ist es nicht. Man kann ja den Beamten die Telefonnummer der Eltern auch mitteilen, wenn man wieder nüchtern ist.
Für Schäden haftet immer der, der sie anrichtet. Dann ist es natürlich besser, wen er versichert ist.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang der Titel: "Demonstration und Aufsichtspflicht"? - Eine Demo muß man immer anmelden _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
das Demonstation hatte ich hinzugefügt weil mir jemand sagte jede veranstaltung über einen längeren Zeitraum , mit mehr als 20 Personen müsste man als demonstation anmelden _________________ Der weg ist das Ziel
Naja, eine Demonstration kann auch recht kurz sein (Ich hab' in der hamburger Hafenstrasse vor langer Zeit mal genau 18 Minuten von der U-Bahn bis in den nächsten Polizei-Transporter gebraucht). Zweitens findet sie unter freiem Himmel statt und auf öffentlichen Strassen und Plätzen, und drittens - ist sie in der Tat anmeldepflichtig.
Allerding ist weder ein Fußballspiel, noch ein Stassenfest und schon gar nicht die Geburtstagsparty von Susi schräg gegenüber eine Demonstration. Auch dann nicht, wenn demonstrativ 200 Leute kommen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
das Demonstation hatte ich hinzugefügt weil mir jemand sagte jede veranstaltung über einen längeren Zeitraum , mit mehr als 20 Personen müsste man als demonstation anmelden
na, dann wäre ja auch ein Pfadfinder-Zeltlager eine Demonstration, oder eine Klassenfahrt. Au weia. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.