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Vielleicht weiß ein Banker oder ZVG Profi hier eine Antwort:
A hat von seinem Vater V ein unbebautes Grundstück geschenkt bekommen. Das
Grundstück ist seit 10 Jahren mit einer Grundschuld für die Bank B belastet, vollstreckbar nach § 800 ZPO, 18% Zinsen jährlich.
Die Grundschuld wurde damals als Sicherheit für bestehende Darlehensverbindlichkeiten der Mutter M bestellt (die nicht Eigentümerin war).
A ist nicht pers. Schuldner.
Die Bank möchte nun ihre Sicherheit (Grundschuld) realisieren, da keine Aussicht auf Rückführung der Darlehensverbindlk. von M besteht.
Wieviel kann die Bank B von A fordern ?
(Würde die Bank eine Zwangsversteigerung beantragen, so stünden ihr meines Wissens der Grundschuldbetrag sowie laufende und 2 Jahre rückständige Zinsen zu. Zum Berechnen der laufenden Zinsen bräuchte man aber einen Beschlagnahmezeitpunkt o.ä., was man ja hier nicht hat.)
Gibt s jemand, der sich hier auskennt oder entspr. Rspr. zum Thema kennt ?
Na gut, dann beantwort ich s halt selbst (ein Kollege hat mich draufgebracht) Die Lösung des Falls ist die Verjährung der dingl. Grundschuldzinsen; die Bank kann also max. 4 Jahre Zinsen verlangen.
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