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Verfasst am: 14.12.06, 09:18 Titel: Schaden an Fahrrad in Fahrradschuppen! Ist das versichert?
Hallo,
nehmen wir mal an es passiert folgendes:
man zieht in eine neue Wohnung & nimmt sein Fahrrad mit - einen abschließbaren Fahrradschuppen gibt es dort auch.
Gerade mal nach zwei Wochen (somit noch nicht alle Versicherungen abgeschlossen, wie z.B. die Hausrat) nachdem man eingezogen ist, möchte man in der Früh mit seinem Fahrrad in die Arbeit fahren, doch nach genauerem Betrachten ist das Rad irgendwie beschädigt, d.h. Sattel, Fahrradschloß, Bremsbacken hinten sowie der halbe Hinterreifen sind einer Art Brand/Zündeln zum Opfer gefallen.
Daraufhin wird die Polizei eingeschalten. Man teilt ihr mit, dass man das Rad ca. 10 Tage nicht benutzt hat und somit der Schaden auch schon vor geraumer Zeit passiert sein kann. Mit den Nachbarn wird geredet, mit dem Vermieter, die Polizei untersucht einen Aschenbecher der in der Nähe des "Unfalls" stand....vielleicht eine Spur.
Am Ende jedoch verläuft die Suche nach der Ursache bzw. dem Verursacher im Sand und nichts passiert. Man scheint auf dem Schaden sitzen zu bleiben.
Vor Einschaltung der Polizei, hat man schon mit dem Vermieter geredet - eben wegen Versicherung usw.
Dieser meint jedoch, dass er da wohl nichts machen könne.
Und jetzt kommt meine Frage:
bevor man nun wirklich alleine auf diesem Schaden sitzen bleibt, versucht man ja doch irgendwie das abgedeckt zu bekommen.
Hat der Vermieter wirklich keine Möglichkeit, dies über eine (Pflicht-)Versicherung von sich abzuwickeln? (Also über eine, die er auf jeden Fall abschließen muss!?)
Und, wenn ja, welche meint ihr müsste dafür "herhalten"?
Ich persönlich denke mir nur, dass ja auch ein Mieter bei Schaden am Eigentum (Haus) des Vermieters durch seine Haftpflicht o.ä. diesen Schaden deckt/decken muss.
Genauso denke ich auch, dass ein Vermieter versichert sein muss, wenn Eigentum des Mieters zu Schaden kommt (da sich das Rad ja im Schuppen auf dem Grundstück des Mietshauses befunden hatte).
Verfasst am: 14.12.06, 09:29 Titel: Re: Schaden an Fahrrad in Fahrradschuppen! Ist das versicher
Voodoopupp hat folgendes geschrieben::
Genauso denke ich auch, dass ein Vermieter versichert sein muss, wenn Eigentum des Mieters zu Schaden kommt (da sich das Rad ja im Schuppen auf dem Grundstück des Mietshauses befunden hatte).
Das ist aber eine sehr merkwürdige Art, zu denken. Warum sollte der Vermieter eine Versicherung abschließen, in der Sachen des Mieters versichert sind, die ohne Verschlden des Vermieters beschädigt werden? Versteh ich nicht.
Nee, umgekehrt wird´s was. Der Mieter schließt eine Versicherung ab, die für bestimmte Beschädigungen an seinen Sachen zuständig ist. "Hausratversicehrung" nennt man sowas.
Wenn man das verpennt hat, rechtzeitig eine solche Versicherung abzuschließen, dann war´s das. Der Vermieter hat jedenfalls nix damit zu tun. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
ich habe ja nur gemeint, dass es da vielleicht etwas gibt, da sich das Rad, in diesem Fall, ja eben in einem Fahrradunterstellraum abgestellt wäre.
Mehr als "einsperren" kann man das Rad ja nicht als Mieter, es ist ja nicht im Freien gestanden und irgendwer hat da rumgespielt - sondern quasi eben innerhalb des Gebäudes.
Dass die Hausrat da normalerweise für zuständig ist (wobei dies nicht immer Fahrräder einschließt), ist mir auch klar. Nur eben war diese Versicherung noch nicht abgeschlossen. Man hat am Anfang bei einem Umzug vielerlei andere Dinge zu erledigen, die einem wichtiger erscheinen, als sofort alle Versicherungen der Welt abzuschließen.
Hinterher ist man immer schlauer, aber dennoch frage ich ja gerade, ob es eine Versicherung gibt, die ein Vermieter inne haben könnte, die solche Schäden abdeckt.
..... aber dennoch frage ich ja gerade, ob es eine Versicherung gibt, die ein Vermieter inne haben könnte, die solche Schäden abdeckt.
wenn es sowas gäbe, wozu sollte es denn dann noch Hausratversicherungen geben?
Nee, für seinen eigenen Kram ist man auch erstmal selber verantwortlich.
Aber eines ist mir noch aufgefallen: gab es denn für die bisherig Wohnung schon eine Hausratversicherung? _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
okay, das ist mir ja (leider) auch klar wofür eine Hausrat da ist
das Rad wurde ja durch Vandalismus beschädigt und nicht gestohlen oder ähnliches, deshalb dachte ich mir, dass es da vielleicht ne Absicherung gegen soetwas gibt - anscheinend wohl leider nicht
nee, es gab leider in der vorherigen Wohnung keine Hausrat, da die über meinen Bruder lief (war eine WG) und ich dadurch auch versichert war....
....ansonsten hätte sich weiterbestanden, ich weiß
nee, es gab leider in der vorherigen Wohnung keine Hausrat, da die über meinen Bruder lief (war eine WG) und ich dadurch auch versichert war....
....ansonsten hätte sich weiterbestanden, ich weiß
und schon verlassen wir den bereich der abstrakten fallgestaltung und gleiten über in die nicht zulässige individuelle rechtsberatung.
kleiner tipp: mal genau im vertrag nachlesen und beim vermittler nachfragen!
bei ehen und eheähnlichen lebensgemeinschaften z.b. besteht die versicherung (jedenfalls bei bekannten top-produkten) nach der trennung für eine übergangsfrist in der alten und neuen wohnung der partner fort.
hat der versicherungsnehmer den seine hausrat-vers. nach dem auszug des partners reduziert? _________________ MfG,
Duisburger
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