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GEMA verlangt rückwirkend Geld

 
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stj2609
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.10.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 10:50    Titel: GEMA verlangt rückwirkend Geld Antworten mit Zitat

Hallo,
ein Restaurant bekommt persönlichen Besuch von der GEMA. Zwei Herren erkundigen sich nach der Radio-/TV-Ausstattung inkl. Lautsprecherboxen in allen gewerblich und privat genutzen Räumen, sogar im betrieblich genutzten PKW. Besitzerin A erklärt, dass es wirklich nur die angemeldeten Geräte samt Lautsprechern gibt.
Die GEMA schickt keine 2 Tage später eine Rechnung über 680 (!) Euro, die innerhalb der letzten 10 Jahre angefallen sind, da A 'vergessen' hat, sowohl das Radio im PKW als auch die 5 Lautsprecher im Restaurantbereich anzumelden.
Frage: Darf die GEMA überhaupt das Geld rückwirkend verlangen? Die Herren haben zugegeben, dass es in den vergangenen 10 Jahren nie ein solches amtliches Schreiben gab, in dem der Kunde aufgefordert wurde, Lautsprecher anzumelden.
Ab wann gilt hier eine etwaige Verjährungsfrist?
Wie soll sich Besitzerin A jetzt verhalten? Das Geld überweisen oder lieber Einspruch erheben und sich von der GEMA erst einmal beweisen lassen, dass diese ihre Kunden über die nötigen Anmeldungen informiert hat?

Danke & mfG, Stj

PS: Ich hoffe, ich bin hier in diesem Unterforum richtig mit meiner Anfrage. 'Hotel- & Gaststättenrecht' schien mir nicht ganz zutreffend.
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Geht es um die GEMA oder um die GEZ. das sind zwei paar Stiefel.

Klaus


P.S. Wenn man einen Beleg hat das man das Gerät erst letzte Woche von seinem Kumpel Uwe gekauft hat wird schwer für GEMA und GEZ
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich werd da auch nicht schlau. Bei den Lautsprechern würde ich sagen, daß es um die GEMA geht, beim PKW- Radio um die GEZ..

So aus dem Bauch heraus würde ich sagen: Die GEZ kann keine Gebühren auf die Lautsprecher erheben (da diese keine Empfangsgeräte sind, und das angeschlossene Empfangsgerät anscheinend angemeldet ist). Und die GEMA keine Gebühren auf das Autoradio erheben kann, da dies ja nicht für eine öffentliche Vorführung verwendet wird. Selbst wenn mal das Fenster runtergekurbelt ist.

Andersrum sähe es aber wieder anders aus..
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Lautsprecher nicht GEZ-pflichtig waeren. Wenn damit z.B. ein anderer Raum mit Radio versorgt wird, dann muss man auch fuer die Lautsprecher GEZ zahlen. Einfach mal auf deren Seiten suchen.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ne.. Richard hat doch recht..

§1 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags Absatz 1:
Zitat:
(1) Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind. Rundfunkempfangsgeräte sind auch Lautsprecher, Bildwiedergabegeräte und ähnliche technische Einrichtungen als gesonderte Hör- oder Sehstellen. Mehrere Geräte gelten dann als ein einziges Rundfunkempfangsgerät,
wenn sie zur Verbesserung oder Verstärkung des Empfangs einander zugeordnet sind und damit eine einheitliche Hör- oder Sehstelle bilden.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Es gilt nur dann als ein Geraet wenn es z.B. im selben Raum steht und die Lautsprecher zur Unterstuetzung dienen, das man es in diesem Raum ueberall gleich gut hoert. Stehen die Lautsprecher allerdings in einem anderen Raum, dann gilt es nicht mehr als ein Geraet.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Sowenig wie die GEMA irgendwas mit dem Autoradio zu tun hat. Solange wir nicht genau wissen, was von beiden der Threadersteller nun gemeint hat.

Wobei mir die Nachforderung von 680€ für 10 Jahre etwas komisch vorkommt. Denn die Jahresbeiträge liegen bei beiden (so nach Schnellrecherche) bei um die 200€. Was bei 10 Jahren summa summarum in etwa 2000€ machen dürfte..
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Korrekt. Aber die Frage GEMAvsGEZ hat der OP noch nicht beantwortet. Aber bei allen Antworten steht dabei, ob es sich um GEMA oder GEZ handelt.
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