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Rechtsmangel beim Autokauf?

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 16:35    Titel: Rechtsmangel beim Autokauf? Antworten mit Zitat

Guten Tag. A verkauft ein Auto an B. Der Fahrzeugbrief ist leider abhanden gekommen, aber eine Eigentumsbescheinigung ist da. B fährt mit dem Auto ins Ausland. An der Grenze will man ihn nicht durchlassen, weil der Fahrzeugbrief fehlt. Fragen:
1) Ist das Fehlen des Briefes ein Rechtsmangel (§ 435) oder was?
2) Kann A auf Schadenersatz verklagt werden?
3) Muss A bei Verlangen von B einen neuen Fahrzeugbrief beschaffen?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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