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Ab wann hat wer die Berechtigung ind ie Schülerakte einzusehen?
Also wann darf ich als Schüler Einsicht erhalten, wann dürfen meine Eltern, also Erziehungsberecehtigten, dies?
das habe ich meine Klassenlehrerin auch schonmal gefragt. Sie hat gesagt, das ich dazu ins Büro soll.. also .. du könntest es mal in eurem Rathhaus versuchen, da gibts bestimmt jemanden der das weiss.. zumindest in meinem Nest _________________ ===-==-[°°°]-==-===
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 06.01.05, 15:54 Titel:
Uber-Pea hat folgendes geschrieben::
Ab wann hat wer die Berechtigung ind ie Schülerakte einzusehen?
Also wann darf ich als Schüler Einsicht erhalten, wann dürfen meine Eltern, also Erziehungsberecehtigten, dies?
Es wäre zu begrüßen, wenn sich - zumindest bei den FDR-Mitgliedern - die Einsicht durchsetzen würde, dass Schulrecht Landesrecht ist und daher die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können, man also tunlichst das jeweilige Bundesland angeben sollte, in dem die Sache spielt.
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