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Adam und Eva sind verheiratet.
Adam ist Eigentümer eines Einfamilienhauses. Vor der Ehe erworben.
Zur Renovierung wurde 2000 von Adam ein Darlehen bei der XY-Bank aufgenommen, bei dem, warum auch immer, auch Eva unterschreiben musste; das D wurde durch einen Eintrag im Grundbuch abgesichert.
Die Laufzeit des Darlehens war bis I/2007 vereinbart, eine (teilweise) Tilgung sollte durch eine dann fällige Lebensversicherung von Adam erfolgen. Eine Abtretung, o.ä. ist nicht erfolgt.
Die Versicherung hat nun bereits den fälligen Betrag ausgezahlt und ihn wunschgemäß auf das Konto von Eva, das bei der XY-Bank geführt wird überwiesen.
Bis jetzt ist alles ok! Aber:
Die XY-Bank hat nun den kompletten Betrag ohne Rückfrage auf das Darlehenskonto umgebucht.
Darf eine Bank das? _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
Es gibt viel zu verdienen, langt zu!
Verfasst am: 13.12.06, 21:03 Titel: Re: Konto Problem
peterO hat folgendes geschrieben::
Die Laufzeit des Darlehens war bis I/2007 vereinbart, eine (teilweise) Tilgung sollte durch eine dann fällige Lebensversicherung von Adam erfolgen. Eine Abtretung, o.ä. ist nicht erfolgt.
Das war also so im Darlehensvertrag mit der Bank vereinbart?
Hat die Bank denn etwas anderes gemacht?
Verfasst am: 14.12.06, 10:41 Titel: Re: Konto Problem
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Das war also so im Darlehensvertrag mit der Bank vereinbart?
Nein! Es wurde nicht schriftlich vereinbart!, sondern mündlich. Im Vertrag steht nur, dass die Zinsfestschreibung bis I 2007 geht und dass dann ein größerer Betrag getilgt werden kann.
Außerdem ist das Geld auf das Konto von Eva überwiesen worden. Adam hat sein Konto bei einer anderen Bank. _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
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jetzt können wir formal sein: Der Kreditvertrag bedarf der Schriftform. Daher darf die Bank mündliche Tilgungevereinbarungen mit dem Kunden nicht umsetzen...
Sinnvoller scheint mir hier eine andere Sicht zu sein: Bank und Kunde haben die Tilgung aus dem LV-Guthaben vereinbart und die Bank hat dieses umgesetzt. Kann man der Bank nicht zum Vorwurf machen, dass sie versucht, dem Wunsch des Kunden zu entsprechen, oder?
Wenn der Kunde seine Meinung geändert hat und eine andere Tilgungsweise vereinbaren will, so sollte er mit der Bank sprechen. Die Bank verdient ja am Darlehen und wird sicherlich auch bereit sein, eine andere Tilgungsweise zu vereinbaren.
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