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nehmen wir mal an Frau B. unterstreicht Ihre Kaufabsichten an dem Fahrzeug von Herrn A. mittels Unterschrift unter einen Kaufvertrag plus Anzahlung. Das Fahrzeug ist auf den Vater von Herrn A. zugelassen.
Vereinbart wird, dass das Fahrzeug vier Wochen abgemeldet beim Verkäufer bleibt, bis Frau B. den kompletten Kaufbetrag aufbringen kann.
Frau B. hat zu dem vereinbarten Termin die Kaufsumme noch nicht vollständig zusammen. In einer Zusatzvereinbarung erklärt Sie sich bereit die Mietkosten für einen Tiefgaragenstellplatz für einen Monat zu zahlen um einen weiteren Monat Zahlungsaufschub und damit Abnahme des Fahrzeuges zu erhalten.
Mit Ablauf dieses Monats ist der Stellplatz gekündigt und auch bereits neu vermietet, d.h. ein weiteres Unterstellen des Fahrzeuges in der Garage ist nicht möglich und, da das Fahrzeug abgemeldet ist, ist auch ein parken auf der Straße ausgeschlossen.
Zwei Tage vor Ablauf des 'Garagenmonats' erklärt Frau B., die habe kein Interesse mehr an dem Fahrzug. Herr A. hat Not, da er in zwei Tagen die Garage räumen muß und für das Fahrzeug keine Unterstellmöglichkeit hat. Weiterern Kontakt zu Frau B. ist blockt diese ab. Ein zur Rate gezogener Anwalt rät den Wagen 'unter Wert' zu verkaufen und die Differenz zum im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis sowie die Anwaltsgebühren Frau B. in Rechnung zu stellen.
Gesagt, getan - Fahrzeug verkauft und gegen Frau B. wird, nach verstrichener Fristsetzung durch den Anwalt von Herrn A., ein Mahnverfahren eröffnet. An dessen Ende gibt Frau B. eine eidesstattliche Erklärung ab und die Anwaltsgebühren werden Herrn A. in Rechnung gestellt.
Herr A. bittet den Anwalt die entstandenen Kosten mit seiner Rechtsschutzversicherung abzurechnen. Diese lehnt ab, da kein Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen ist.
Aus diesem Sachverhalt stellen sich folgende Fragen:
- Ist dies ein Fall für eine Verkehrsrechtsschutzversicherung? Oder vielleicht nur ein Versuch der Versicherung nicht zu zahlen?
- Herr A. hat auch eine Fahrerrechtsschutzversicherung, kann diese in die Pflicht genommen werden? Wie schon gesagt, das Fahrzeug ist zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrages auf den Vater von Herrn A. zugelassen. Es geht also nicht um ein auf den VN zugelassenes Fahrzeug, was die Fahrerrechtsschutzversicherung ja ausschließen würde.
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Aus diesem Sachverhalt stellen sich folgende Fragen:
- Ist dies ein Fall für eine Verkehrsrechtsschutzversicherung? Oder vielleicht nur ein Versuch der Versicherung nicht zu zahlen?
- Herr A. hat auch eine Fahrerrechtsschutzversicherung, kann diese in die Pflicht genommen werden? Wie schon gesagt, das Fahrzeug ist zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrages auf den Vater von Herrn A. zugelassen. Es geht also nicht um ein auf den VN zugelassenes Fahrzeug, was die Fahrerrechtsschutzversicherung ja ausschließen würde.
Der Versicherungsumfang sollte eigentlich in den speziellen Vertragsbedingungen nachzulesen sein. Die Vertragsbedingungen sind inzwischen sehr different. _________________ MfG,
Duisburger
Ist dies ein Fall für eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Eher nicht, wahrscheinlich eher ein Fall für den "allgemeinen Vertragsrechtsschutz". Also einfach mal die Versicherungsbedingungen studieren und den genauen Wortlaut des Ablehnungsschreibens der Versicherung zu Hilfe nehmen.
Ist dies ein Fall für eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Eher nicht, wahrscheinlich eher ein Fall für den "allgemeinen Vertragsrechtsschutz". Also einfach mal die Versicherungsbedingungen studieren und den genauen Wortlaut des Ablehnungsschreibens der Versicherung zu Hilfe nehmen.
Also der Autokauf ist i.d.R in der Verkehrs-RS enthalten...
Diese beinhaltet nämlich den Vertrags-RS (im Bereich vom Verkehr also Auto-, Motorradkauf, Fzg.-Mietung etc.) _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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