Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Frage zur Mieterhöhung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Frage zur Mieterhöhung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Renforce
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.12.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 15.12.06, 12:26    Titel: Frage zur Mieterhöhung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

nbn mir nicht ganz sicher, ob es in das forum prozessrecht oder mietrecht passt. stelle es mal hier ein.

wenn der vermieter den mieter erfolgreich auf eine mieterhöhung verklagt, der mieter aber trotz rechtskraft nur die alte und nicht die erhöhte miete zahlt, muss dann wegen dem differnzbetrag eine neue klage auf zahlung angestrengt werden?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Renforce
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.12.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 15.12.06, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Nein. Aus dem Urteil kann vollstreckt werden. GV beauftragen, der regelt dann den Rest.


ich möchte es ja nur wissen, aber woraus ergibt sich das. ich war der meinung das verfahren um die zustimmung zu mieterhöhung ersetze nur die zustimmung des mieters per urteil?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.12.06, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es nur eine Zustimmungsklage war, muß der Differenzbetrag gesondert eingeklagt werden, wenn der erhöhte Mietzins nicht gezahlt wird.

Das Ausgangsposting war in dem Punkt etwas unglücklich formuliert.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.