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Verfasst am: 15.12.06, 17:15 Titel: Hausbrand wann zahlt die Versicherung?
Hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage in Bezug auf Elektrotechnik und Recht.
Nach einem Brand wird festgestellt dass dieser von der Elektroinstallation ausgelöst wurde. Weil das Gebäude schon älter ist sind auch keine Unterlagen wer wann die Installation durchgeführt hat mehr vorhanden.
Der Eigentümer möchte von der Versicherung Geld. Muss er beweisen dass die Installation den Vorschriften entsprach?
Oder muss die Versicherung beweisen dass die Installation nicht den Vorschriften entsprach?
Für die Ersatzpflicht ist entscheidend, dass sich die versicherte Gefahr am versicherten Wagnis während des Bestehens des Vertrages verwirklicht.
Sind diese drei Voraussetzungen erfüllt besteht erst einmal die Eintrittspflicht des Versicherers.
Dann wird geschaut, ob man jemanden verantwortlich (regreßpflichtig) machen kann, also ob der Versicherungsnehmer oder jemand Drittes grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat und/oder andere Ausschlußtatbestände vorliegen.
Die Beweislast liegt hier beim Versicherer. _________________ MfG,
Duisburger
Verfasst am: 15.12.06, 19:09 Titel: Re: Hausbrand wann zahlt die Versicherung?
lotusblume hat folgendes geschrieben::
Der Eigentümer möchte von der Versicherung Geld. Muss er beweisen dass die Installation den Vorschriften entsprach?
nein.
lotusblume hat folgendes geschrieben::
Oder muss die Versicherung beweisen dass die Installation nicht den Vorschriften entsprach?
Wenn er sich darauf berufen will, dass der Versicherungsnehmer den Brand grob fahrlässig verursacht hat, dann hat er das zu beweisen.
Genauso hat er zu beweisen, wenn er von einem anderen (hier vielleicht der Elektroinstallateur, wenn der doch noch zu finden ist) seine Aufwendungen ersetzt haben möchte, dass dieser andere am Schaden schuld ist.
lotusblume hat folgendes geschrieben::
Was bedeutet Beweislastenumkehr?
Im deutschen Recht hat grundsätzlich derjenige, der sich auf eine (für ihn günstige) Tatsache beruft, diese Tatsache zu beweisen. z.B. hat ein Geschädigter einem möglichen Schädiger nachzuweisen, dass der Schaden durch dessen Verschulden entstanden ist, und er muss darlegen, worin dieses Verschulden besteht. Wenn ihm dieser Beweis nicht gelingt, hat er auch keinen Anspruch auf Schadenersatz (das war jetzt ein Beispiel aus dem Haftungsrecht, hat mit Feuerversicherung so unmittelbar nix zu tun, aber da wird´s deutlicher, was "Beweislast" heißt)
"Beweislastumkehr" heißt nun, dass von diesem allgemeinen Grundsatz (der Geschädigte hat dem Schädiger das Verschulden nachzuweisen) abgewichen wird.
Beispiel dazu (auch wieder nicht aus der Feuerversicherung, sondern aus dem Straßenverkehr): bei einem Auffahrunfall spricht die Lebenserfahrung und der typische Geschehensablauf dafür, dass der Auffahrende seine Sorgfaltspflicht nicht beachtet hat, also an dem Unfall "schuld" ist. Der Geschädigte braucht in diesem Fall nichts weiter zu beweisen, der "Anscheinsbeweis" ist zunächst mal genug.
Wenn der Auffahrende allerdings Tatsachen vortragen (und beweisen) kann, die diesen "Anscheinsbeweis" entkräften (z.B. der Vorausfahrende hat unvermittelt und plötzlich stark gebremst und so den Unfall provoziert), dann würde er für den Schaden nicht mehr ganz, sondern nur noch zum Teil haften. Aber diesen Beweis muss er als Schädiger hier selbst erbringen. Die Beweislast liegt also hier umgekehrt wie im Normalfall: nicht der Geschädigte hat den Beweis zu erbringen, dass der Schädiger schuld ist, sondern der Schädiger hat einen Entlastungsbeweis zu führen.
Aber "Beweislastumkehr" gibt´s in der Feuerversicherung eigentlich gar nicht. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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