Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Aufenthaltsrecht für Kinder über 16 Jahre
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Aufenthaltsrecht für Kinder über 16 Jahre

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausländerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Nadia
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 15:57    Titel: Aufenthaltsrecht für Kinder über 16 Jahre Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

Wir sind 3 Kinder die seit über 30 Jahre in Deutschland leben und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Vor ca. 28 Jahren brachten unsere Eltern unsere damals 2 Jährige Schwester aus gesundheitlichen Gründen nach Marokko. Sie wuchs bei unseren Großeltern auf. Unsere Großeltern verstarben nach Jahren, meine Schwester blieb alleine in Marokko. Als unsere Eltern nochmals versuchten unsere Schwester hier rüber zu bringen, war dies natürlich nicht mehr möglich da sie schon über 16 Jahre alt war. Meine Schwester ist immer über diese Situation sehr depremiert, da Ihre Familie in Deutschland lebt und Sie alleine lebte. Vor zwei Jahren heiratete Sie und bekam ein Kind.
Trotzdem ist sie weiterhin sehr krank vor Sehnsucht nach dem Leben mit Ihren Eltern und Geschwistern.
Ich möchte hiermit fragen ob es irgendeine Möglichkeit der Familienzusammenführung gibt. Ich muß dazu noch betonen, daß meine Schwester in Deutschland geboren ist.
Mir ist es auch sehr wichtig mit meiner Schwester zusammenzusein, da ich Diabetikerin binund habe 3 Kinder und wir uns gegenseitig unterstützen könnten.
Da es nicht ihre freie Entscheidung gewesen ist und diese vor der Volljährigkeit gefallen ist müßte es doch eine Möglichkeit geben, die Entscheidung unserer Eltern gerichtlich anzufechten.

Vielen Dank im Vorraus
Nadia
Nach oben
Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 27.09.04, 06:39    Titel: Re: Aufenthaltsrecht für Kinder über 16 Jahre Antworten mit Zitat

Hallo,

eine Familienzusammenführung Volljähriger, noch im Ausland lebender Familienangehöriger, ist leider grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt umso mehr, wenn diese bereits verheiratet sind und eine eigene Familie gegründet haben.

Lediglich zur Vermeidung einer "außergewöhnlichen Härte" ist ein Nachzug möglich. Diese liegt aber nur in den seltensten Fällen vor (denkbar z.B. bei Pflegebedürftigkeit, wenn Betreuung und Pflege nicht durch andere Personen geleistet werden kann).
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausländerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.