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Mahnbescheid

 
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BKobe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.12.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.12.06, 20:00    Titel: Mahnbescheid Antworten mit Zitat

Ich habe folgendes Problem, am Donnerstag den 14.12.2006 habe ich vom Amtsgericht Wedding ein Mahnbescheid über die Summe von ca. 7.000Euro bekommen worauf ich nun binnen 14 Tage entweder die Zahlung leisten soll oder einen Widerspruch erheben kann.
Es ging um einen Tatbestand des angeblichen Warenbetruges der ca. ein halbes Jahr zurückliegt.
Ich hatte Elektronikartikel mit dem Antragsteller auf der Internetseite Internetauktionshaus [Name geändert] Verkauft.
Wir hatten den Gewinn unter uns aufgeteilt und ich war für die Lieferung zuständig hatte die Zahlung an meinen Supplier auch via Western Union getätigt jedoch verschickte dieser keine Ware aus diesem Grund erstattetet Herr B. Anzeige wegen Warenbetruges gegen mich.
Ich würde nun gerne wissen was ich tun kann oder sollte ich lieber einen Anwalt konsultieren.
Hoffe auf baldige Antwort.
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 16.12.06, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Abend,
Bitte die Forenregeln lesen und den Beitrag editieren.
Als Antwort auf ihre Frage: Gehen sie zum Rechtsanwalt.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.12.06, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, kurzfristig (d. h. noch vor Ablauf der vierzehntägigen Widerspruchsfrist) einen Rechtsanwalt aufzusuchen, dürfte sinnvoll sein.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Benny0206
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2006
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 24.12.06, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Was Sie tun können ? Am besten keine Leute mehr betrügen! So wie es aussieht werden sie den Schaden zahlen müssen, egal ob Widerspruch eingelegt wird oder nicht. Der Widerspruch würde nur die Verfahrenskosten in die Höhe treiben und das Verfahren verlängern.

(Ich gehe davon aus das es sich hierbei um einen fiktiven Fall handelt)
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 24.12.06, 18:02    Titel: Re: Mahnbescheid Antworten mit Zitat

BKobe hat folgendes geschrieben::
ich war für die Lieferung zuständig hatte die Zahlung an meinen Supplier auch via Western Union getätigt jedoch verschickte dieser keine Ware aus diesem Grund erstattetet Herr B. Anzeige wegen Warenbetruges gegen mich.


@Benny0206 bevor man leute verurteilt sollte man die texte durchlesen, ob es stimmt od. nicht steht ihnen genausowenige wir mir od. irgendeinem anderen hier zu.

ps:. von dieser masche hört man in letzter zeit immer wieder.
_________________
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Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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