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Forderungen verrechnen

 
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jolly jumper
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.10.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 14.12.06, 19:53    Titel: Forderungen verrechnen Antworten mit Zitat

Hallo,

weiß nicht genau ob es in dieses Forum passt...

Unternehmer A hat noch offene Rechnungen bei Unternehmer B und genauso andersherum, nun hat sich Unternehmer A überlegt die Forderungen mit den Verbindlichkeiten zu verrechnen, ohne B um seine Zustimmung zu fragen.

Ist das rechtens?
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 16.12.06, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

A darf grundsätzlich mit seinen Forderungen gegen die des B aufrechnen, siehe auch hier. Die Zustimmung des B ist nicht erforderlich. Die Aufrechnung ist ein sog. Gestaltungsrecht, d. h. der, der die Aufrechnung erklärt, wirkt damit einseitig (ohne einen anderen fragen zu müssen) auf eine bestehende Rechtslage ein.
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