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Verfasst am: 14.12.06, 21:16 Titel: Anfechtungsklage gegen Grundschuld
Schuldner S ist Eigentümer einer Immobilie.
Gläubiger G hat einen vollstreckbaren Titel aufgrund einer Forderung in Höhe von 2.000 EUR gegen S und versucht erfolglos Vollstreckungsmaßnahmen durchführen zu lassen.
S läßt zwischenzeitlich zugunsten seines Ehepartners eine Grundschuld in Höhe von 50.000 EUR in das Grundbuch seiner Immobilie eintragen, wodurch diese wertausschöpfend belastet ist.
G will nunmehr eine Anfechtungsklage gegen die Grundschuldeintragung zugunsten des Ehepartners von S führen.
Was passiert mit der Grundschuldeintragung? Wird diese vollständig gelöscht, sodaß G seine Forderungen als Sicherungshypothek in das Grundbuch eintragen lassen kann?
Wird die Grundschuldeintragung nur teilweise in Höhe der Forderung des G gelöscht und rückt dadurch die Sicherungshypothek von G im Rang vor die Grundschuldeintragung?
mit welcher Begründung erfolgt die Anfechtungsklage?
Wenn das Problem darin besteht, dass vermutet wird, es bestünde keine Forderung des Ehepartners, würde ich eher an eine Pfändung der Rückgewährsansprüche denken. Dann erfahre ich aus der Drittschuldnererklärung, welcher Teil des GS frei ist.
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