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Rainer_Alkohol
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Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 380
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 17.12.06, 14:59    Titel: Firmennamen ändern > Handelsregistereintrag ändern Antworten mit Zitat

Hallo!

Unternehmer A im Baugewerbe tätig, hat wenig Erfolg mit seiner jetzigen Schufterei! Er beschließt sein Unternehmen nun den moderneren Bedinungen anzupassen und möchte sich bzw. seinem Einzelunternehmen ein neues Gewand verpassen.
Geplant ist eine vollständige Umkrempelung durch ein modernes Logo, einen Firmennamen, welcher die Leistung, die A erbringt mehr hervorheben soll. A möchte die komplette Firmen-CI umwurschteln.

Logo scheint gefunden, das Firmenfahrzeug kann bedruckt werden und überall könnte A Zweitungsanzeigen schalten. Doch! Was ist, wenn A´s Unternehmen beim der Anmeldung z.B. "Firma A - Baudienstleistungen" oder nur "Fa. A. Mustermann" hieß und das Unternehmen jetzt aber "Utopia" oder "Schaffe schaffe..." oder "Stein auf Stein" heißen soll...?

Muss das A bei zuständigen Stellen ändern lassen? Oder reicht ein Hinweis auf den Unternehmer in Firmenbriefen z.B. in der Fusszeile ("Inh. A. Mustermann - Einzelunternehmung" o.ä.?)

Danke...
_________________
In dubio pro reha!
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asphaltsurfer
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 17.12.06, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Muss das A bei zuständigen Stellen ändern lassen?

Ja, siehe § 31 HGB

Zitat:
Was ist, wenn A´s Unternehmen beim der Anmeldung z.B. "Firma A - Baudienstleistungen" oder nur "Fa. A. Mustermann" hieß und das Unternehmen jetzt aber "Utopia" oder "Schaffe schaffe..." oder "Stein auf Stein" heißen soll...?

Möglicherweise stellt sich das Registergericht quer, wegen § 18 und § 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB.
Winken
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