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Unternehmer A im Baugewerbe tätig, hat wenig Erfolg mit seiner jetzigen Schufterei! Er beschließt sein Unternehmen nun den moderneren Bedinungen anzupassen und möchte sich bzw. seinem Einzelunternehmen ein neues Gewand verpassen.
Geplant ist eine vollständige Umkrempelung durch ein modernes Logo, einen Firmennamen, welcher die Leistung, die A erbringt mehr hervorheben soll. A möchte die komplette Firmen-CI umwurschteln.
Logo scheint gefunden, das Firmenfahrzeug kann bedruckt werden und überall könnte A Zweitungsanzeigen schalten. Doch! Was ist, wenn A´s Unternehmen beim der Anmeldung z.B. "Firma A - Baudienstleistungen" oder nur "Fa. A. Mustermann" hieß und das Unternehmen jetzt aber "Utopia" oder "Schaffe schaffe..." oder "Stein auf Stein" heißen soll...?
Muss das A bei zuständigen Stellen ändern lassen? Oder reicht ein Hinweis auf den Unternehmer in Firmenbriefen z.B. in der Fusszeile ("Inh. A. Mustermann - Einzelunternehmung" o.ä.?)
Was ist, wenn A´s Unternehmen beim der Anmeldung z.B. "Firma A - Baudienstleistungen" oder nur "Fa. A. Mustermann" hieß und das Unternehmen jetzt aber "Utopia" oder "Schaffe schaffe..." oder "Stein auf Stein" heißen soll...?
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