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recht.de :: Thema anzeigen - Verhältnis: Herausgabeklage - Aufgebotsverfahren?
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Verhältnis: Herausgabeklage - Aufgebotsverfahren?

 
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 09:18    Titel: Verhältnis: Herausgabeklage - Aufgebotsverfahren? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich suche Rspr./Lit./... zur Frage, wie sich Herausgabeklage und Aufgebotsverfahren zueinander verhalten.

Bsp. (vereinfacht): Der pöse Pube P rückt ein Sparbuch nicht heraus.

Müsste man P (vorrangig) auf Herausgabe verklagen? Oder könnte man (alternativ) ein Aufgebotsverfahren beantragen?

Freue mich über Hinweise. Smilie
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bobbraun
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2006
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zweck des Aufgebotsverfahrens ist, eine gegenüber alen wirkende Feststellung bestimmer Rechte zu erwirken. Th/P Vor § 946 Rn.1

Die Anwendungsbereiche ergeben sich aus Rn. 2

Insofern verstehe ich im vorliegenden Fall schon nicht, warum das Aufgebotsverfahren überhaupt in Betracht kommt.

Das ist vielmehr eine normale Leistungsklage auf Herausgabe.
_________________
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