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Vollstreckungsbescheid - Falscher Adressat

 
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flitzi2202
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 17.12.06, 18:09    Titel: Vollstreckungsbescheid - Falscher Adressat Antworten mit Zitat

Guten Abend zusammen,

A hat eine Forderung gegen die GmbH B.
GmbH B. hat die Forderung akzeptiert, aber nicht gezahlt.

A hat einen Mahnbescheid beantragt, der an GmbH B. nicht zugestellt werden konnte, da der Geschäftsbetrieb eingestellt wurde.

A hat daraufhin den Mahnbescheid an den Geschäftsführer von GmbH B. beantragt, der Mahnbescheid wurde dem Geschäftsführer an seine Privatadresse zugestellt und dieser hat nicht widersprochen.

Nun hat A. einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid) gegen den Geschäftsführer von GmbH B.

Mittlerweile hat die GmbH B. Insolvenz beantragt.

A. hat aber einen Vollstreckungsbescheid gegen den Geschäftsführer und nicht gegen die GmbH. Kann A. diesen Titel gegen den Geschäftsführer der GmbH B. mit Erfolg vollstrecken lassen, obwohl die Forderung ja eigentlich gegen die GmbH B. besteht ?

Danke für die Auskunft !
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Das wars dann.

Man kann dem GF zwar einen Mahnbescheid für die Gmbh zustellen lassen. Aber nur das vermögen der GmbH pfänden

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

@ stgtklaus:
stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Das wars dann.

Man kann dem GF zwar einen Mahnbescheid für die Gmbh zustellen lassen. Aber nur das vermögen der GmbH pfänden

Die Antwort ist zwar, was die GmbH betrifft, im wesentlichen korrekt. Darauf bezog sich aber die Frage nicht. Werde mal etwas dazu schreiben, wenn ich Zeit habe.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Earl Grey
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.05.2006
Beiträge: 356
Wohnort: SWD

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt m.E. darauf an, wer genau als Antragsgener im Vollstreckungsbescheid bezeichnet ist.
Ist dies der GF als natürliche Person und der VB ist rechtskräftig geworden, dann wird er wohl dafür gerade stehen müssen.
Das Mahnverfahren ist kein Erkenntnisverfahren, bei dem die materielle Rechtslage usw geprüft wird. Wer sich nicht mittels Widerspruch oder spätestens Einspruch wehrt, hat Pech gehabt.
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In a world of compromise some don´t.
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flitzi2202
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erst einmal für die Antworten !!!!!

Dann scheint A ja doch eine Chance zu haben, noch an sein Geld zu kommen.
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