Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Autodiebstahl und KFZ Versicherung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Autodiebstahl und KFZ Versicherung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
UweG
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 291
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 11:55    Titel: Autodiebstahl und KFZ Versicherung Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn ein Auto gestohlen wurde und der Wiederbeschaffungswert bereits abgerechnet ist, würde jetzt interessieren, ob lose Gegenstände, die zum Zeitpunkt des Diebstahls im Auto lagen mit versichert sind.
Wer kann aus Erfahrung Angaben machen für typische versicherte Gegenstände?

Im Auto waren z.B. Sportausrüstung, Sportbrille, Lesebrille, Sonnenbrille, tragbarer CD Player, CD's, Verbandskasten, Handy, digitale Kamera, 1 paar Schuhe, Jacke und die üblichen Kleinigkeiten.

Danke!!!

Viele Grüße
Uwe
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

1. Wo war das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls denn abgestellt?
2. Besteht entsprechender Hausrat-Versicherungsschutz, ggfs. mit Zusatzdeckung für mobilen Hausrat?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
UweG
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 291
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 12:05    Titel: Es besteht lediglich die KFZ Versicherung und Antworten mit Zitat

das Fahrzeug stand auf einer öffentlichen Straße nahe meiner Wohnung.

Grüße
Uwe
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 15:54    Titel: Re: Es besteht lediglich die KFZ Versicherung und Antworten mit Zitat

UweG hat folgendes geschrieben::
das Fahrzeug stand auf einer öffentlichen Straße nahe meiner Wohnung.

Dann kommt die Hausratversicherung für die in dem Fahrzeug befindlichen Gegenstände nur dann auf, wenn eine entsprechende Zusatzdeckung vereinbart wurde. Anders hätte es ausgesehen, wenn das Fahrzeug aus einem "geschlossenen Gebäude" (Garage, Parkhaus) gestohlen worden wäre. Die KFZ-Versicherung (Kasko) leistet in beiden Fällen für den Hausrat nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
UweG
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 291
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 19:52    Titel: Ich habe immer noch keine Hausratversicherung! Antworten mit Zitat

Grüße
Uwe
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Beschädigung, Zerstörung sowie auch den Verlust des Kraftfahrzeuges ... Dies trifft z.B.auf ... Diebstahl zu. In ... Fällen deckt die Teilkasko-Versicherung den entstandenen Schaden.
Die Allgemeinen Bestimmungen für die Kraftfahrzeugversicherung enthalten in ihrer Präambel eine Liste aller prämienfrei mitversicherten Fahrzeugteile. Darüber hinaus ist dort eine Liste der gegen Beitragszuschlag mitversicherbaren Teile sowie eine Liste der nicht zu versichernden Teile vorhanden.
Das Schadenereignis muss entweder durch Brand, Entwendung (Diebstahl), Elementarschäden (das unmittelbare Einwirken von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung), Wildschaden (wobei das Fahrzeug sich in Bewegung befinden muss) oder Glasbruch eingetreten sein.
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.