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Verfasst am: 18.12.06, 13:44 Titel: Zündeln im Kindergarten
Angenommen ein 5 jähriger Junge zündelt im Kindergarten und ein Teil des Spielzimmers wie Couch Kissen und Parkettboden kommen zu Schaden. Wer kommt für den Schaden auf. Spielt es eine Rolle wie der Junge zu dem Feuerzeug kam z.B das Feuerzeug einer Erzieherin oder wenn der Junge das Feuerzeug unbemerkt der Eltern mit in den Kindergarten nahm? Oder ist in diesem Fall die Aufsichtspflicht des Kindergarten verletzt worden weil keiner merkte wo der Junge sich befindet und zündelt? Ist man bei einem 5 jährigem Kind überhaupt haftbar oder sollte das Feuerzeug aus der elterlichen Wohnung stammen haben dann die Eltern, obwohl unbemerkt mitgenommen, ihre Aufsichtspflicht verletzt. Müsste ein Kindergarten nicht auch eine Sprinkleranlage haben um ein Feuer zu verhindern?
Vielen Dank für ein paar Antworten
Grüsse Stregaline
Da ein 5-jähriges Kind selbst noch nicht deliktfähig ist, haftet für den entstandenen Schaden wohl die Person, die zu diesem Zeitpunkt die Aufsichtspflicht über das Kind hatte. Das dürfte im Kindergarten wohl regelmässig das dort beschäftigte Personal sein.
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