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Verfasst am: 18.12.06, 18:55 Titel: "greift" hier der Titelschutz ?
Hallo angenommen,
A hat einen Titelschutz (Titelschutzanzeiger im Jahre 2004) für den Titel:
Vater oh Vater oh Vater
§ 5 Abschn. 3 Marken G Schutz in allen Schreibweisen, mit allen Zusätzen, in allen Abwandlungen und Schriftarten Titelkombinationen u. Darstellungsformen für alle Medien,
insbesondere zur Bezeichnung einer Film- oder Fernsehproduktion....
A entdeckt nun, dass ein Theaterstück mit dem Titel Vater oh Vater im Jahre 2007 aufgeführt werden soll.
Handelt es sich hierbei um eine Verletzung des Titelschutzes?
Wenn ja, was kann A unternehmen.
So viel ich weiß muß die Verwendung muß fortbestehen. Auch sonst ist der Schutz recht schwach. Viel mehr weiß ich auch nicht. Im konkreten Einzelfall sollte man jemanden fragen der sich damit auskennt, wenn es sich lohnt.
Der Titelschutz ist nur ein "schwacher" Schutz.
Er dient der Vorverlagerung des Schutzes für den späteren Gebrauch. Wird der Titel später nicht genutzt, verfällt der Schutz.
Titelschutzanzeigen für Fernseh- und Videoproduktionen dürften maximal ein, anderthalb Jahre Bestand haben, es kommt darauf an , was man im Einzelfall als angemessene Produktions- bzw. Vorlaufzeit ansieht.
Bei Theaterstücken dürften auch anderthalb / 2 Jahre die Grenze sein. Der Titelschutz hängt von der Benutzung ab, bzw. von der Benutzungsvorbereitung. Hat A kein Theaterstück im Sinn und keine ernsthaften Vorbereitungshandlungen zur Aufführung ergriffen, kann er anderen die Aufführung eines Theaterstücks mit gleichem oder ähnlichen Namen nicht verbieten.
Der Schutzumfang des Titelschutzes ist allgemein nur als sehr sehr eng zu sehen. Bereits die kleine Abwandlung könnte Ansprüche aufgrund Titelschutzes entfallen lassen - das ist Sache des Einzelfalls. _________________ Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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