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Beamten zu Rede stellen

 
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siggi
Gast





BeitragVerfasst am: 16.12.04, 23:14    Titel: Beamten zu Rede stellen Antworten mit Zitat

Was kann einem Bürger passieren, der einene Beamten wegen einer vollkommen inakzeptablen und undlogischen Entscheidung in der Öffentlichkeite (z.B. in der Kirche, einerm Verein oder direkt auf der Straße) mit sachlichen Argumenten zur Rede stellt?



Gruß
Diiebach
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.12.04, 23:23    Titel: Re: Beamten zu Rede stellen Antworten mit Zitat

Nix, solange er sachlich bleibt!

siggi hat folgendes geschrieben::
Was kann einem Bürger passieren, der einene Beamten wegen einer vollkommen inakzeptablen und undlogischen Entscheidung in der Öffentlichkeite (z.B. in der Kirche, einerm Verein oder direkt auf der Straße) mit sachlichen Argumenten zur Rede stellt?



Gruß
Diiebach
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Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 16.12.04, 23:23    Titel: Re: Beamten zu Rede stellen Antworten mit Zitat

siggi hat folgendes geschrieben::
Was kann einem Bürger passieren, der einene Beamten wegen einer vollkommen inakzeptablen und undlogischen Entscheidung in der Öffentlichkeite (z.B. in der Kirche, einerm Verein oder direkt auf der Straße) mit sachlichen Argumenten zur Rede stellt?


Wenn es um Sachlichkeit ginge, würde der Bürger es nicht nötig haben, einem anderen Bürger in seiner Freizeit - wie es aussieht - aufzulauern und zu versuchen, eine Angelegenheit in der "Öffentlichkeit" auszutragen.

In der Regel übersetzt sich so etwas als "Ich bin zu egoistisch oder zu verbohrt oder einfach nicht in der Lage, etas nachzuvollziehen und deshalb will ich jetzt den Entscheidungsträger fertig machen".

Falls nicht: Je nach den Umständen-- von gar nichts bis hin zur Anzeige wegen Beleidung, Verleumdung, übler Nachrede über ein Hausverbot und Anzeige wegen Hausfriedensbruch, eine Unterlassungsverfügung und - evtl. widerrechtlich, aber durchaus drin - die Aufrechterhaltung oder Verschärfung dieser Fehlentscheidung und evtl. noch ein paar lustige andere praktische Folgen, denn in der Öffetnlichkeit dann eine eigene Version verbreiten kann der Beamte auch...
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Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 17.12.04, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Dem Bürger kann, sofern es sachlich bleibt, nichts passieren.
Wenn es jedoch sachlich bleiben soll: Warum in der Öffentlichkeit? Dort wo der Beamte seine Unterlagen nicht griffbereit hat - schließlich hat er üblicherweise mehr als einen Fall aktuell zu bearbeiten. Dort, wo der Beamte unvorbereitet ist, während der Bürger sich vorbereiten kann.

Abgesehen davon, kann der Beamte sich die Zeit am nächsten Tag als Überstunden aufschreiben, da man das Recht hat "sich selbst in Dienst zu versetzen", wenn er auf die Diskussion sich einlässt.

Griuß
HaWeThie
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Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 17.12.04, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

*g* - ich habe noch nicht erlebt, dass ein "zur Rede stellen" uneskaliert blieb.

Üblicherweise ist der Initiator einer deratigen Situation auch nicht in der Lage, die Grenzen zur Unsachlichkeit noch sauber zu bemessen.

Man sollte vor allem folgendes beachten: Solange die in die Öffentlichkeit gebrachten Vorwürfe einen strafbaren oder ehrenrührigen Inhalt haben und nicht NACHWEISLICH zutreffend sind, kann ein Strafverfahren folgen.

Gerade ein Beamter/Angestellter, der vorsätzlich eine Fehlentscheidung getroffen hat, wird hier bei entsprechender Schwere sich "bis aufs Messer" kämpfen.

Bei einer offensichtlich inakzeptablen, unlogischen Entscheidung - unterstellt dies ist zutreffend und nicht bloß eine einseitige Version - gibt es nur wenig Spielraum für reine Sachlichkeit neben den aufgezeigten Bereichen.
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Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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sokrates
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.12.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.12.04, 05:22    Titel: Antworten mit Zitat

siggi,

nutz lieber die Möglickkeiten des Verwaltungsrechts und die entsprechenden Rechtsbehelfsmöglichkeiten.
Natürlich kannst du mit "öffentlichen Auftritten" Aufsehen erregen ...
und ggf. auch Beifall bekommen ...
Aber kein Beamter wird geneigt sein, dadurch eher deine Position zu verstehen und zu deinen Gunsten zu entscheiden - im Gegenteil: jeder wird versuchen, seine Positon zu rechtfertigen und zu untermauern. Wer gibt schon in der Öffentlichkeit gerne Fehler zu ???

Bleib sachlich und setz dich persönlich mit den Personen auseinander, die für deine Entscheidung zuständig sind.

gruß
sokrates
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Gast32
Gast





BeitragVerfasst am: 21.12.04, 07:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich stimme den anderen zu. Solange du sachlich bist und nicht persönlich angreifst, kann dir nichts passieren. Gehe also zu den gültigen Sprechzeiten auf´s Amt und Stelle ihn zur Rede, wenn du mit einer Entscheidung nicht zufrieden bist. Wenn es wirklich ein Fall von Fehlentscheidung ist, dann kannst du auch seinen Vorgesetzen verlangen und dies mit ihm klären. Auch Beamte sind Menschen und machen Fehler und vielleicht war das nur ein Versehen. Du solltest ihm nicht gleich Vorsätzlichkeit vorwerfen, sondern erstmal hingehen und kontaktieren. Vielleicht hast du auch was falsch verstanden.Dann bleibt noch der schriftliche Weg des Widerspruchs. Den würde ich dann sofort machen, wenn der Beamte wirklich falsch entschieden hat und seinen Fehler nicht einsieht.
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gasts
Gast





BeitragVerfasst am: 22.12.04, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, es kann ja sein, daß der Beamte nicht vorsätzlich falsch entschieden hat, aber seinen Spielraum für Entscheidung stets zu Ungunsten von Bürgern fällt (dies wird mit Harz IV jetzt häufiger vorkommen). Warum sollen die betroffenen Bürger, die in Größendimensionen Nachteile in Kauf nehmen müssen, diiesen Beamten, der ihnen Beträge, die in seinem Ermessen liegen, verweigert, nicht in der Öffentlichkeit zur Rede stellen. Ein Beamter muß Einzelfälle prüfen und es geht dabei auch um sein Gewissen. Und wenn er bei seinen Entscheidungen sein Gewissen ausschaltet, muß er mit Konsequenzen rechnen.
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Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 22.12.04, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

gasts hat folgendes geschrieben::
Nun, es kann ja sein, daß der Beamte nicht vorsätzlich falsch entschieden hat, aber seinen Spielraum für Entscheidung stets zu Ungunsten von Bürgern fällt (dies wird mit Harz IV jetzt häufiger vorkommen). Warum sollen die betroffenen Bürger, die in Größendimensionen Nachteile in Kauf nehmen müssen, diiesen Beamten, der ihnen Beträge, die in seinem Ermessen liegen, verweigert, nicht in der Öffentlichkeit zur Rede stellen. Ein Beamter muß Einzelfälle prüfen und es geht dabei auch um sein Gewissen. Und wenn er bei seinen Entscheidungen sein Gewissen ausschaltet, muß er mit Konsequenzen rechnen.


Deswegen sprach ich oben von in der Regel fehlender Sachlichkeit. Schon diese paar Sätze haben mit Sachlichkeit nur noch sehr wenig zu tun.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 23.12.04, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
der ihnen Beträge, die in seinem Ermessen liegen, verweigert, nicht in der Öffentlichkeit zur Rede stellen

Warum soll ein Beamter nicht die Namen aller Sozialhifeempfänger öffentlich machen?
Naaa??
genau!!!!
DATENSCHUTZ.

Wenn mich früher ein "Kunde" wg. ner Bußgeldsache auf offener Straße oder in einer Versammlung oder sonst wo angesprochen hätte - bei so 30-40 Fällen pro Tag hätte ich noch nicht mal gewusst, worum es geht. Geschweige denn, ich hätte den vollständigen Sachverhalt inkl. sämtlicher Argumente, jeglichen Schriftverkehrs und aller gesetzlicher Vorschriften (inkl der zugehörigen Verwaltungsverordnungen und Dienstanweisungen) im Kopf.
Einfacher Merksatz: Man muss nicht alles wissen sondern nur wissen, wo man es findet.

Persönlich hätte ich es als Unverschämtheit empfunden Böse Sehr böse - auch Beamte/Angestellte haben mal Feierabend - oder klingelst du nachts beim EDEKA, weil der Kassierer sich beim Herausgeben vom Wechselgeld vertan hat?

Verrückt
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 23.12.04, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

> seinen Spielraum für Entscheidung stets zu Ungunsten von Bürgern fällt

Wie paßt denn der Ermessensspielraum (der immer klar begrenzt ist) mit "vollkommen inakzeptablen und undlogischen Entscheidung" (Eingangsposting) zusammen?

Innerhalb des Ermessensspielraums kann es kaum Platz für "unlogische" Entscheidungen geben.

> Warum sollen die betroffenen Bürger, die in Größendimensionen Nachteile in Kauf nehmen müssen, diiesen Beamten, der ihnen Beträge, die in seinem Ermessen liegen, verweigert, nicht in der Öffentlichkeit zur Rede stellen.

Und was soll das konkret bringen, außer daß der Betroffene sein "Mütchen kühlen" kann? Warum sollte das den Beamten dazu bringen, anders über die Sache zu denken?
Zumal niemand in seiner Behörde einen Präzedenzfall setzen will, daß man als Bürger mit Psycho-Druck Einfluß auf die Verwaltung nehmen kann.

> DATENSCHUTZ

Gutes Argument.

Wenn mich als Beamter jemand so "zur Rede stellen" würde, würde ich mit gleicher Lautstärke erst mal die Sachlage abklären: "Also, Sie sind also der Herr Müller, beziehen seit Januar 2003 Sozialhilfe, ein unterhaltspflichtiges Kind, 3 Vorstrafen, ja?" Winken
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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