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knoedelmanni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.01.2005 Beiträge: 131
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Verfasst am: 16.12.06, 22:18 Titel: Garage abgebrannt - Versicherung zahlt nicht ... |
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Hallo,
ein als Garage versicherter und als Garage vermieteter Schuppen ist aufgrund eines techn. Defektes abgebrannt. Der Mieter nutzte die Garage aber als Lagerraum für Klempnereibedarf, u.a. fand die Feuerwehr auch Propan- und Acetylenflaschen. Die Versicherung will nun wegen der anderen Nutzung nicht zahlen.
Was meint ihr?
Besten Dank! |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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knoedelmanni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.01.2005 Beiträge: 131
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Verfasst am: 17.12.06, 10:25 Titel: |
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| die Gebäudeversicherung ... |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 17.12.06, 10:50 Titel: |
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Durch die Nutzungsänderung - das Gebäude war als Garage zum Einstellen von KFZ versichert, nun wird es als Lager eines Gewerbebetriebes benutzt, insbesondere werden feuergefährliche Stoffe gelagert - könnte eine Gefahrerhöhung vorliegen (§§ 20 ff VVG ). Wenn dadurch eine Schaden entsteht, ist der Versicherer leistungsfrei.
Die Beweislast für die Gefahrerhöhung und dafür, ob der Schaden durch die erhöhte Gefahr entstanden ist bzw. sich vergrößert hat, liegt beim Versicherer. Der Beweis dürte hier relativ leicht zu führen sein. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Verfasst am: 17.12.06, 12:52 Titel: |
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wenn aber der gebäude(garagen)eigentümer von der nutzungsänderung nachweislich keine kenntnis hatte wird der versicherer leistungspflichtig bleiben und der mieter wird regreßpflichtig in höhe des zeitwertschadens.
verweigert der gebäude-vr die leistung kann der vermieter evtl. an den mieter herantreten. _________________ MfG,
Duisburger
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lotusblume FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.11.2005 Beiträge: 164
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Verfasst am: 17.12.06, 16:50 Titel: |
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In den Mietverträgen für Garagen sind üblicherweise Qauseln enthalten die eine andere Nutzung ausschliessen und insbesondere die Lagerung von Gasen oder brennbaren Flüssigkeiten verbieten.
I |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Verfasst am: 18.12.06, 21:26 Titel: |
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| lotusblume hat folgendes geschrieben:: | In den Mietverträgen für Garagen sind üblicherweise Qauseln enthalten die eine andere Nutzung ausschliessen und insbesondere die Lagerung von Gasen oder brennbaren Flüssigkeiten verbieten.
I |
das kommt wiederum auf die landesbauordnung an, die bsteimmt nämlich die genehmigte lagerungsmenge. und oft wird auf "die gesetzlichen regelungen" verwiesen  _________________ MfG,
Duisburger
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 19.12.06, 08:42 Titel: |
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...abgesehen davon bringt eine solche klausel nichts, wenn sich der mieter nicht daran hält. dem regreß gegen den mieter steht dann nicht mehr viel im weg. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 19.12.06, 10:03 Titel: |
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Richtig, und ein Verschulden von Mieterseite aus ist ja ebenfalls leicht zu beweisen...
Wobei ich mir die Frage stelle, ob denn die gefährlichen Stoffe zum abfackeln beigetragen haben...
Was war denn der "technische Defekt"?
Denn sollte keine Kausalität (Zusammenhang zwischen Gefahrerhöhung und Schadenursache) bestehen,
so kann der VR zwar kündigen, ist aber noch in der Leistungspflicht für den eingetretenen Schaden...
Jedoch gilt dies wie schon benannt nur, wenn der VN = Vermieter von den gefahrerhöhenden Umständen nichts wusste...
Hier gilt nicht nur die Lagerung der gefährlichen Stoffe, sondern auch die von Mogli genannte Nutzungsänderung als Gefahrenerhöhung!
Es ist also zu prüfen, ob der Schaden auch in dem Umfang entstanden wäre, wenn die Garage privat genutzt und dort keine
gefährlichen Stoffe eingelagert gewesen wären...
Deswegen die Frage nach der Art des "technischen Defektes"...
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne. |
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knoedelmanni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.01.2005 Beiträge: 131
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Verfasst am: 19.12.06, 11:06 Titel: |
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Hallo,
der Vermieter wusste, was in der "Garage" abging ...
Der Brand soll durch einen techn. Defekt in der Stromverteilungsanlage ausgebrochen sein.
Die Feuerwehr hat mehrere geborstene Propanflaschen geborgen.
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Verfasst am: 19.12.06, 20:53 Titel: |
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das hört sich an, als hätte der gebäudeeigentümer hier die sog. pik-7 gezogen...
ich fasse zusammen:
1. vn (gebäude-eigentümer) versichert eine garage ohne hinweis auf die gewerbl. nutzung und lagerung der feuergefährlichen güter - trotz entsprechender kenntnis.
2. durch einen defekt in der e-installation kommt es zu einem schadenfeuer.
3. im verlauf des schadenfeuers explodieren gelagerte feuergefährliche güter.
damit ist der versicherer so gut wie raus aus der nummer und kann die leistung vertragsgemäß verweigern.
der versicherungsnehmer kann sich nur noch entlasten, in dem er nachweist, dass der schaden auch ohne die lagerung (und in der folge entzündung) der feuergefährlichen stoffe in der aktuellen form und dem aktuellen ausmaß entstanden wäre.... vielleicht wäre es zu einem brand gekommen weil es einen techn. defekt gekommen wäre - aber wäre das schadenausmaß genauso groß wenn keine gasflaschen geborsten wären?
aus der ferne, und bei diesem sachverhalt: keine chance für den vn.
und da er kenntnis hatte dürfte sich der regreß gegen den mieter auch erledigt haben....
zur bank gehen und einen kredit für den neuaufbau beantragen und jeden monat das wort "lehrgeld" hinter die raten schreiben..... _________________ MfG,
Duisburger
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