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Jugendamt / Zuständigkeit Ländersache?

 
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Nina2
Gast





BeitragVerfasst am: 17.12.04, 13:21    Titel: Jugendamt / Zuständigkeit Ländersache? Antworten mit Zitat

Hallo,

2 türkische Geschwister leben in betreuten Wohngruppen in Bayern. Die Mutter befindet sich in der Türkei, der Vater in Deutschland. Dem Vater wurde das Sorgerecht entzogen, beide Kinder (Jugendliche 15 und 17) haben einen Vormund.
Die einzige Verwandschaft - der Bruder der Mutter - lebt in Schleswig-Holstein.
Aufgrund der großen Entfernung können die 3 sich so gut wie nie sehen.

Der Onkel würde sich wünschen, daß die Kinder in Wohngruppen in seiner Nähe untergebracht werden. Auf eine Anfrage gab das Jugendamt die Auskunft, daß Bayern für die Kinder zuständig sei und Bayern keine Kosten für eine Wohngruppe in Schleswig-Holstein übernehmen würde.

Ist dies grundsätzlich so oder gibt es evtl. eine Möglichkeit, daß die Kinder umziehen?

Danke
Nina
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.12.04, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist nicht grundsätzlich so- aber es ist eben so, dass das jugendamt vormund ist und die heimkosten für die kinder trägt. und damit können es natürlich auch vorschreiben, in welchem heim sich die kinder aufhalten. regelmässige kontakte zur verwandtschaft der kinder müssen jedoch ermöglicht werden.
auch hätte der onkel die möglichkeit, dass aufenthaltsbestimmungsrecht für die kinder zu beantragen
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