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Streitwert gleich/ungleich Einigungswert?!

 
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marg_hell
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Anmeldungsdatum: 19.12.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 12:42    Titel: Streitwert gleich/ungleich Einigungswert?! Antworten mit Zitat

Es geht um die Aufteilung eines Kontos (gesamt 100.000 Euro), aufgrund von Erbschaftsansprüchen sollen 75% davon an A und 25% an B gehen.
B widerspricht der Aufteilung, da A sich am übrigen Nachlass ungerecht bereichert hatte, und er erst eine Klärung fordert, daraufhin Klage v A gegen B.
Streitwert bis zum Zeitpunkt der Güteverhandlung: 75.000 Euro.
Es kommt zu einer Einigung, doch nach der Einigung erfolgt ein Gerichtsbescheid, in dem der Streitwert der Einigung auf 100.000 Euro erhöht wird (angeblich auf Beschwerde der Beklagten, die aber nichts davon weiß), folglich stellt Anwalt von B eine neue und höhere Rechnung aus.

Geht das überhaupt?!
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird ja um 100000 Euro gestritten.

Zitat:
B widerspricht der Aufteilung


Er hätte erst mal nehmen sollen was angeboten wurde und dann den Rest einzuklagen. Das wäre billiger gewesen

Man kann die Vollmacht beim Anwalt auch begrenzen.

Klaus
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Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es kommt zu einer Einigung, doch nach der Einigung erfolgt ein Gerichtsbescheid, in dem der Streitwert der Einigung auf 100.000 Euro erhöht wird (angeblich auf Beschwerde der Beklagten, die aber nichts davon weiß), folglich stellt Anwalt von B eine neue und höhere Rechnung aus.

Geht das überhaupt?!

Ja, das geht grundsätzlich. Offenbar hat der Rechtsanwalt der B Streitwertbeschwerde eingelegt, wobei er das für seine Mandantin, aber auch aus eigenem Recht tun kann.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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marg_hell
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Anmeldungsdatum: 19.12.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 16:14    Titel: Streitwert ungleich Einigungswert Antworten mit Zitat

hallo Zusammen, das heißt dann wohl, es ist irrelevant, dass der Anwalt von B vor der Einigung zweimal die Kosten der Einigung schriftlich bestätigt hatte.
Auch ist es irrelevant, dass der Anwalt eine Streitwertbeschwerde ohne Wissen des B anleierte, Hauptsache er kann B eine höhere Rechnung stellen ?!
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