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Verzicht auf Wohnrecht

 
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Kreitmayr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 13:41    Titel: Verzicht auf Wohnrecht Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ein Betreuter wird vom Betreuer in einem Altersheim untergebracht. Die Unterbringung ist auf Dauer gedacht.

Wer kann/muss die Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Wohnrechtes des Betreuten veranlassen.

Hat der Eigentümer der Wohnung auf die Löschung einen Anspruch.

MfG
uwe
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 21:58    Titel: Re: Verzicht auf Wohnrecht Antworten mit Zitat

Kreitmayr hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,

ein Betreuter wird vom Betreuer in einem Altersheim untergebracht. Die Unterbringung ist auf Dauer gedacht.

Wer kann/muss die Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Wohnrechtes des Betreuten veranlassen.

Erst einmal der Betreute. Es kommt halt drauf an, wofür die Betreuung gilt.

Zitat:
Hat der Eigentümer der Wohnung auf die Löschung einen Anspruch.

MfG
uwe
Ja, wenn der Wohnrecht-Inhaber verstorben ist oder er diesem das Wohnrecht "abgekauft" hat. Ansonsten lautet die Antwort eher "nein".
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Kreitmayr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mitternacht,

Zitat:
Erst einmal der Betreute. Es kommt halt drauf an, wofür die Betreuung gilt.


Kann ich mir nicht vorstellen: Könnte er es, wäre eine Betreuung ja nicht notwendig. Verlegen Habe bei der Frage unterstellt, dass die Betreuung selbstverständlich auch für solche Fragen gilt.
Oder Schreibfehler Frage Betreute und Betreuer verwechselt Frage

Ansonsten ist die Antwort natürlich richtig Geschockt

Zitat:
Ja, wenn der Wohnrecht-Inhaber verstorben ist

Klar Tote können nicht mehr wohnen.

Die Frage muss präzisiert werden.
Wenn der Betreuer nicht einer Löschung des Wohnrechtes zustimmt, gibt es dann eine übergeordnete Stelle die ersatzweise handeln kann.

MfG
uwe
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Lichtaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt Tabellen mit Lebenserwartungen, danach kann man Werte von Wohnrechten errechnen.
Dieser Wert könnte dem Betreuer für die Löschung des Wohnrechts angeboten werden (also natürlich dem betreuten, nicht dem betreuer), Soweit ich weiß benötigt der Betreuer dazu aber eine vormundschaftgerichtliche Genehmigung.

Eine automatischeLöschung nur wegen dem dauerhaften Einzug in ein Heim gibt es nicht.
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Kreitmayr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lichtaus,

interessanter Ansatz.

Z.B. Alter des Betreuten 73, Durchschnittslebenserwartung 83 Jahr.
Berechnung:
83 - 73 = 10 Jahre
10a x Jahresmiete 6.000€ = 60.000€

oder bei Alter93

83 - 93 = -10a
-10a x 6.000 = -60.000€ Geschockt Geschockt Winken

Stellt sich die Frage nach dem "Restwert" eines alten Menschens nach dem Errreichen der wahrscheinlichen Lebenserwartung.

MfG
uwe
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Kreitmayr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Beitragsschreiber,

wenig ist übertrieben, keine trifft es besser Mit den Augen rollen

MfG
uwe
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