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Verfasst am: 18.12.06, 21:58 Titel: Re: Verzicht auf Wohnrecht
Kreitmayr hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
ein Betreuter wird vom Betreuer in einem Altersheim untergebracht. Die Unterbringung ist auf Dauer gedacht.
Wer kann/muss die Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Wohnrechtes des Betreuten veranlassen.
Erst einmal der Betreute. Es kommt halt drauf an, wofür die Betreuung gilt.
Zitat:
Hat der Eigentümer der Wohnung auf die Löschung einen Anspruch.
MfG
uwe
Ja, wenn der Wohnrecht-Inhaber verstorben ist oder er diesem das Wohnrecht "abgekauft" hat. Ansonsten lautet die Antwort eher "nein". _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Erst einmal der Betreute. Es kommt halt drauf an, wofür die Betreuung gilt.
Kann ich mir nicht vorstellen: Könnte er es, wäre eine Betreuung ja nicht notwendig. Habe bei der Frage unterstellt, dass die Betreuung selbstverständlich auch für solche Fragen gilt.
Oder Schreibfehler Betreute und Betreuer verwechselt
Ansonsten ist die Antwort natürlich richtig
Zitat:
Ja, wenn der Wohnrecht-Inhaber verstorben ist
Klar Tote können nicht mehr wohnen.
Die Frage muss präzisiert werden.
Wenn der Betreuer nicht einer Löschung des Wohnrechtes zustimmt, gibt es dann eine übergeordnete Stelle die ersatzweise handeln kann.
Es gibt Tabellen mit Lebenserwartungen, danach kann man Werte von Wohnrechten errechnen.
Dieser Wert könnte dem Betreuer für die Löschung des Wohnrechts angeboten werden (also natürlich dem betreuten, nicht dem betreuer), Soweit ich weiß benötigt der Betreuer dazu aber eine vormundschaftgerichtliche Genehmigung.
Eine automatischeLöschung nur wegen dem dauerhaften Einzug in ein Heim gibt es nicht.
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