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Schulveranstaltungen und PHV

 
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Renrew
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.11.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 19:47    Titel: Schulveranstaltungen und PHV Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen Schüler A ist bei der Privaten Haftpflichtversicherung seiner Eltern mitversichert. Die Schule würde eine Erklärung seiner Eltern fordern, worin bestätigt werden soll, dass eine PHV besteht, die schulische und außerschulische Bereiche wie Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte, Wandertage, Exkursionen und dgl. einschließt!

Deckt die allgemein übliche PHV diese Bereiche standardmäßig ab, oder müsste hier eine Zusatzversicherung über die Schule abgeschlossen werden?

Vielen Dank für Eure Tips.

Grüße
Renrew
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, ist kraft Gesetz unbegrenzt dafür haftbar. Der Gesetzgeber bei der persönlichen Haftung keine Grenzen (§ 823 BGB) gesetzt.

Die PHV sollte in diesen Fällen einspringen und prüft darüber hinaus noch die Eintrittspflicht des Versicherten und wehrt auch ungerechtfertigte Ansprüche ab.

Normalerweise sollten also die genannten Sachverhalte des Minderjährigen Kindes im Rahmen der PHV der Eltern abgedeckt sein. Heutzutage gibt es allerdings so viele unterschiedliche Vertragsgestaltungen (Einfach / Standart / Komfort / Spitzen usw. Produkte), dass eine generelle Aussage über den Versicherungsumfang nicht mehr möglich ist.
Am besten einmal direkt die Anfrage der Schule an den Versicherer durchreichen und von dort schriftlich beantworten lassen - ggf. einen anderen Versicherungsschutz wählen.
_________________
MfG,
Duisburger

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