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Verfasst am: 19.12.06, 21:04 Titel: IHK-Prüfung Güternah- und Fernverkehr
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit längerem beschäftigt mich die Frage ob denn ein angehender Unternehmer, welcher eine Spedition gründen will und als Subunternehmer auftreten möchte auch die Prüfung für Güternah- und Fernverkehr bei der IHK ablegen muss, wenn er als Limited oder als Limited & Co KG auftritt.
In meiner Vorstellung kann doch diese Regelung eigentlich nur für Privatunternehmer gelten und nicht für Gesellschaften. Schließlich muss der Vorstandvorsitzende bei (Wortsperre: Firmenname) doch auch nicht solch einen Unternehmerschein machen, oder liege ich da falsch?
Vor allem, falss doch, wer in der Gesellschaft sollte dann bitte diese Prüfung haben müssen?
Dazu soll gesagt werden, dass diese Firma nicht als Ein-Mann-Unternehmen gedacht ist, sondern mind. einen Angestellten hat, falls das rechtlich irgendeinen Unterschied macht.
Ich würde mich auf kompetente Antwort sehr freuen
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