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Kann man eine "AUSBILDUNG ZU EINEM RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTEN" machen, wenn man grad Bewährung hat, bzw. vorbestraft ist?
Vielen Dank im Voraus für jede Antwort!!!
NATÜRLICH NICHT, DA WILL DICH KEINER HABEN!
naja, so eine scheiss antwort wollte ich doch gar nicht haben!
was soll denn heissen "da will dich keiner haben"?
Ich frage ob man gesetzlich überhaupt eine ausbildung dann machen darf? mach du dir mal keine sorgen, ich kenne da schon anwälte, bei denen könnte ich direkt anfangen!
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