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Nacktfotos

 
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Chelsea2006
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 11:46    Titel: Nacktfotos Antworten mit Zitat

Wenn A Nacktfotos an B schickt und C Zugang an den PC von B hat und diese Fotos weiterverschickt, kann A dann B Anzeigen und auf Schadensersatz verklagen, auch wenn B nichts davon wusste?

Würde mich über eine rasche Antwort freuen. Danke!
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

B kann ja nix dafür wenn A den B mit Nackfotos sexuell belästigt... Lachen

Nee im ernst, ich würde mal sagen, da ist A selbst schuld...
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"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn wäre C haftbar. Wenn aber nicht eindeutig geklärt werden könnte, ob nun B oder C die Bilder weiter geschickt hat, so würden berechtigte Zweifel bestehen und keiner von beiden müsste irgendwie dafür gerade stehen.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Schadenersatz setzt wohl auch einen Schaden voraus
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, vieleicht käme ein Schmerzensgeld wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild).

Auch könnte man einen Schadensersatz aus dem Urheberrecht konstruieren (Unerlaubte verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes->Lichtbild)..
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Schadenersatz setzt wohl auch einen Schaden voraus


Es könnte sich z.B. um einen immaterielle Schaden handeln, der gem. § 823 Abs. 2 i.V.m. § 22 KUG zu entschädigen ist.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.12.06, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Deswegen könnte A Schmerzengeld beanspruchen. Aber nicht gegenüber B - für diesen waren die Bilder ja bestimmt.

Was spricht gegen Schmerzensgeld A gegen C?
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Nörgler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt ja wohl auf die Fotos an. Bei manchen Bildern hat ja eher der Empfänger Schmerzensgeld verdient! Lachen Lachen Lachen

Also mal her mit den Bildern, damit man das beurteilen kann. Winken Mit den Augen rollen
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Nomen est Omen
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Nörgler hat folgendes geschrieben::

Also mal her mit den Bildern, damit man das beurteilen kann. Winken Mit den Augen rollen


Noch ein Lustgreis? --> www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=89358&highlight=nacktfotos Mit den Augen rollen
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Also mal her mit den Bildern, damit man das beurteilen kann


Und wer übernimmt dann die Schadenersatzforderungen, wenn diese Bedingung zutreffen sollte

Zitat:
Kommt ja wohl auf die Fotos an. Bei manchen Bildern hat ja eher der Empfänger Schmerzensgeld verdient!


Hab in den Boardregeln keinen Disclaimer dazu gefunden Winken

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Chelsea2006
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es relavant von welchem PC oder von welchem Email-Account gesendet wurde?
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.12.06, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, relevant ist, für wen die Bilder bestimmt waren und wer die Bilder dann weiterverschickt hat.

Wie schon gesagt, für B waren die Bilder ja bestimmt. Daraus folgt, daß A keinerlei Ansprüche ihmgegenüber geltend machen kann.

Möglich bleibt also nur, daß A etwaige Ansprüche gegenüber C geltend macht. Ob dies im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung Aussicht auf Erfolg hätte, kommt auf die jeweiligen Umstände an. Insoweit müßten Sie Ihren theoretischen Sachverhalt noch etwas ergänzen.

Wenn jedoch feststeht (und sich das auch beweisen läßt), daß C diese Bilder unberechtigt weiterverschickt hat, besteht gegen ihn ein Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes sowie Schadensersatz.
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