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Bei der Arbeit kleinen Brand verursacht ! Feuerwehreinsatz

 
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rieckmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 16:28    Titel: Bei der Arbeit kleinen Brand verursacht ! Feuerwehreinsatz Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn sich im Einkaufszentrum eine Mitarbeiterin in Ihrer Pause etwas in die Mikrowelle
zum Essen machen will, und dabei durch unsachgemäßer Anwendung (zu lange Garzeit eingestellt) einen kleinen Brand verursacht, so dass die Feuerwehr anrückt.

Wer, oder welche Versicherung muß für den Schaden aufkommen ?

Mfg
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Eventuell die Betriebshaftpflicht...

jedoch sind Feuerwehreinsätze, wenn sie dem Allgemeinwohl dienen kostenlos, bzw. werden über die Steuer finanziert...
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"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

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rieckmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 17:09    Titel: Hallo Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort.

-Eventuell die Betriebshaftpflicht...

kann man das etwas genauer erklären ?

-jedoch sind Feuerwehreinsätze, wenn sie dem Allgemeinwohl dienen kostenlos, bzw. werden über die Steuer finanziert...

Was hat es mit dem Allgemeinwohl aufsich ?
Wenn die Feuerwehr angerückt ist um einen Brand im gesamten Einkaufszentrum zu
verhindern, dient dann der Eisatz als Allgemeinwohl ?

mfg
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 17:13    Titel: Re: Hallo Antworten mit Zitat

Zitat:
kann man das etwas genauer erklären ?

Fall den vermeintlichen Schädiger ein Verschulden trifft...


Zitat:
Was hat es mit dem Allgemeinwohl aufsich ?
Wenn die Feuerwehr angerückt ist um einen Brand im gesamten Einkaufszentrum zu
verhindern, dient dann der Eisatz als Allgemeinwohl ?

Ja, es könnte ja auf andere Gebäude übergreifen...
Ohne den Einsatz könnten also andere gefährdet werden.

Den Keller auspumpen, nach einer Überschwemmung zB. muss man selbst bezahlen, bzw. die eigene Versicherung...
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rieckmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 17:19    Titel: noch mal Antworten mit Zitat

- Fall den vermeintlichen Schädiger ein Verschulden trifft...

könntest du das auch noch einmal genauer beschreiben ?


vielen Dank dafür
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
§ 823
Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

_________________
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie es möglich ist mit dem Gargut in einer Mikrowelle einen Zimmerbrand auszulösen.
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie es möglich ist mit dem Gargut in einer Mikrowelle einen Zimmerbrand auszulösen.


z.b. in dem man alu-folie von fertiggerichten nicht vollständig entfernt oder sonstige metallische gegenstände im garraum belässt.
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

wenn gebäudeteile vom brand betroffen sind, kommt zunächst auch die entsprechende gebäudeversicherung des gebäudeeigentümers für den schaden auf, für schäden am inventar kommt eine inhaltsversicherung des betriebes auf. diese beiden versicherungen prüfen im anschluß, ob ein regreß gegen den schadenverursacher möglich ist, und versuchen dann, den entsprechenden anteil vom schadenverursacher, bzw. dessen privater haftpflichtversicherung zurückzuholen.

wenn das ausschließlich in der pause passiert ist, würde ich mich als schadenverursacher an die eigene private haftpflichtversicherung wenden.

PS: alufolie macht in der microwelle nichts aus. die microwellenstrahlen können nur nicht durch alu dringen. mehr passiert aber mit alu auch nicht.
andere metallische gegenstände erzeugen aber die schönsten funken Winken

aber ein pappteller kann in der microwelle feuer fangen...oder auch ungeeignetes plastikgeschirr. auch können die lebensmittel an sich feuer fangen, wenn sie deutlich zulange der "betsrahlung" ausgesetzt sind.
_________________
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