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SCHUFA

 
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nisan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 10
Wohnort: freiburg

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 17:11    Titel: SCHUFA Antworten mit Zitat

sehr geehrte damen, sehr geehrte herren, ich bitte höflichst um auskunft darüber wie der negativ eintrag bei der schufa aufgehoben werden kann. herzlichen dank.
_________________
FÜR DIE INFORMATIONEN BIN ICH DANKBAR!
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Bis zu drei Jahre nach Erledigung.
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht als Ursache des Schufa-Eintrags kann unter den Voraussetzungen des § 915a ZPO gelöscht werden.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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web-chris
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 281
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
Bis zu drei Jahre nach Erledigung.

Genau, um welche Art Negativeintrag handelt es sich denn?
_________________
Gruß

Chris
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BertaMaus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 07.01.07, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Einträge bei der SCHUFA können nur aufgehoben werden, wenn Sie unberechtigt sind.
Dann ist ein Antrag bei der SCHUFA zu stellen, incl. Nachweis der Unberechtigung.

Alle berechtigten Einträge werden von der SCHUFA automatisch gelöscht.
Die Frist ist die schon benannte (3 Jahre nach Erledigung).

Im Falle einer Kontokündigung, etc. (mit vorhandenem Kündigungssaldo) somit 3 Jahre nach Ausgleich der Schulden.

Im Falle eines privaten Insolvenzverfahrens: nach Ablauf der Wohlverhaltensphase und dann noch 3 Jahre weiter.

Halt 3 Jahre nach tatsächlicher Erledigung des Negativmerkmals.
_________________
Diese Antwort beruht auf Nichtwissen und stellt eine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung dar.
Schließlich sind wir vor Gericht und auf hoher See alle in Gottes Hand.
... und auch keine Haftung für ggf. eingefügte Links.
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