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Ein Autobesitzer hat seine KFZ-Versicherung bei XY und hat keine Unfälle im lfd. Jahr. Am Jahresende kommt die Beitragsrechnung: Beitragssatz fällt von 50 auf 45%. Der Gesamtbetrag bleibt aber fast identisch, weil die Versicherung den Tarifbeitrag für die Teilkasko o. SB von 141,70 auf 145,36 erhöht hat. BT6, Typklasse VK+TK gleichbleibend
na klar ist das zulässig. Was sollte denn daran verboten sein?
Im Gegenzug hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht, auszu+ben innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Tarifänderung.
Die Kündigung wirkt dann zum Zeitpunkt der Beitragsänderung, hier also vermutlich zum 01. Januar. Rechtzeitig neue Versicherugnsbestätigungskarte besorgen, sonst gibt´s Stress mit der Zulassungsstelle! _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
wer kündigt und nicht fristgerecht einen neuen versicherer findet bleibt zwangsläufig zu den geänderten konditionen beim bisherigen versicherer.... _________________ MfG,
Duisburger
Es haben eben zu viele Leute, die diesen Fahrzeugtyp besitzen, Unfälle gebaut...
Bedanken Sie sich bei denen... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Verfasst am: 05.01.07, 22:46 Titel: Re: Hier hat die erhöhte Versicherungssteuer zugeschlagen
KerstinB hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
hier hat die zum 01.01.2007 wirksam gewordene Erhöhung der Versicherungssteuer von 16 auf 19% zugeschlagen:
141,70 geteilt durch 1,16 mal 1,19 = 145,36
Damit handelt es sich um KEINE Tariferhöhung, sondern eine gesetzlich veranlasste Erhöhung. Und damit eben auch kein Sonderkündigungsrecht.
Viele Grüße
Kerstin
das stimmt rechnerich, hier ist aber auch noch die sf-klasse von 50 auf 45% gesunken, somit wurde der grundbeitrag (100%) angehoben.... _________________ MfG,
Duisburger
Hallo Duisburger,
wenn sich aber der Tarifbeitrag erhöht hat, dann handelt es sich nach meinem Verständnis um den Grundbeitrag, von dem dann die 45 % berechnet werden. Ist sonst aber auch ein ziemlicher Zufall, dass die Werte so genau mit der Steuererhöhung übereinstimmen sollen. Aber Zufälle soll es ja geben.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 06.01.07, 08:14 Titel: Re: Hier hat die erhöhte Versicherungssteuer zugeschlagen
Duisburger hat folgendes geschrieben::
das stimmt rechnerich, hier ist aber auch noch die sf-klasse von 50 auf 45% gesunken, somit wurde der grundbeitrag (100%) angehoben....
Bei meiner Teilkasko spielt die SF-Klasse keine Rolle, und ich nehme an, das ist bei allen Kfz-Versicherungen so. Wenn also die Angaben des TE stimmen, dürfte Kerstin mit der Versicherungssteuererhöhungsvermutung Recht haben. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Hallo zusammen,
da hat Biber Recht, man sollte eben immer genau lesen. Die Teilkasko ist tatsächlich nicht rabattiert durch SF.
Also handelt es sich hier tatsächlich nur um die Weiterreichung der Erhöhung der Versicherungssteuer.
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