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ich habe feststellen müssen, das mir vom Vormundschaftsgericht (Rechtspfleger)bei einer Schenkung die Genehmigung und ein Ergänzungspfleger auferlegt worden sind, obwohl dies gesetzlich in meinem Fall gar nicht vorgeschrieben ist.
Welche Klagemöglichkeiten ausser BGB§226 habe ich noch?
Sie haben keine Klagemöglichkeit nach § 226 BGB.
Im übrigen ist hier keine Rechtsberatung im Einzelfall zulässig. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.
Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam
welche Möglichkeiten gibt es gegen eine von einem Rechtspfleger verlangte (erteilte) Genehmigung und deren Ergänzungspflegerschaft vorzugehen.
Wenn diese ohne gesetzliche Grundlage(Notwendigkeit) durchgeführt wurde.
welche Möglichkeiten gibt es gegen eine von einem Rechtspfleger verlangte (erteilte) Genehmigung und deren Ergänzungspflegerschaft vorzugehen.
Wenn diese ohne gesetzliche Grundlage(Notwendigkeit) durchgeführt wurde.
Hallo,
es kommt drauf an, wer gegen was genau vorgehen möchte. Der Betreuer gegen die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers? Oder der Betroffene gegen eine Genehmigung? Oder Verwandte gegen beides? _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
in erster Line möchte ich gegen die Genehmigung überhaupt vorgehen, alles andere erübrigt sich dann von ganz alleine.
Ich habe leider erst genau 1 Tag nach Unterzeichnung erfahren das keine notwenidg ist. Allerdings auch vor Erstellung des Beschlusses und habe schriftlich darauf aufmerksam gemacht. Die Antwort die kam war der Beschluß.
Da ich in einem anderen Forum zufällig die näheren Details gelesen habe: Die Schenkung eines Grundstücks mit aufstehendem Gebäudes wird nicht dadurch lediglich rechtlich vorteilhaft, dass für einen Dritten ein Nießbrauch bestellt wird, welcher sich im Schenkungsvertrag verpflichtet sämtliche Kosten zu übernehmen. Diese Vereinbarung entfaltet ihre Wirkung nur im Innenverhältniss. Der Eigentümer kann sich gegenüber Dritten (so z.B. bzgl. Grundsteuern) hierauf nicht berufen.
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