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(Wortsperre: Name) zerdeppert

 
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 09:42    Titel: (Wortsperre: Name) zerdeppert Antworten mit Zitat

Morgen,

Frau B. ist unachtsam und läßt einen Küchengegenstand auf das (Wortsperre: Name) fallen. Dieses zerspringt darauf hin in ca. 1000 Einzelteile. Mit den Augen rollen

Kein Problem, denkt Frau B, und schreibt ihre Hausratversicherung an. Die meint: Ne, ne, (Wortsperre: Name) ist nicht versichert, da hätte Frau B. eine zusätzliche Glasversicherung abschließen müssen. Vielleicht hilft ja die Haftpflicht weiter. Frau B. schreibt selbige an, diese meint: Ne, ne, kein Haftpflichtfall, da müßte wohl die Hausrat ran....

So, was nun? Die Haltung der Haftpflicht kann Frau Herr B. noch nachvollziehen. Was Frau B. jedoch nicht in den Kopf will ist, daß ein (Wortsperre: Name) unter "Glas"versicherung fallen soll. Klar, das Feld ist mit einem Glas abgedeckt, Frau B. meint jedoch, daß es sich hierbei um ein Elektrogerät handelt.

Weiß jemand Rat? Die Versicherungsbedingungen hat Frau B. eben nicht zur Hand.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Die Hausratversicherung hat Recht... (Wortsperre: Name) müssen separat mit eingeschlossen werden...
Kenne keine Hausratversicherung, bei der dieses automatisch mitversichert ist...
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Die Hausratversicherung hat Recht... (Wortsperre: Name) müssen separat mit eingeschlossen werden...
Kenne keine Hausratversicherung, bei der dieses automatisch mitversichert ist...


Pffff........... Nee, ne? Ich faß' es nicht... Sehr böse Sehr böse Sehr böse
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woka
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Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 09:57    Titel: Re: (Wortsperre: Name) zerdeppert Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Morgen,

...Vielleicht hilft ja die Haftpflicht weiter. Frau B. schreibt selbige an, diese meint: Ne, ne, kein Haftpflichtfall, da müßte wohl die Hausrat ran....



Wieso denn die Privathaftpflicht?

Ist es Frau B´s eigene Küche, ist der Hinweis fehl am Platz, denn Eigenschäden übernimmt keine Privathaftpflicht. Hier gibt es, wie der werte Vorschreiber schon ausgeführt hat, nur die Möglichkeit den Schaden im Rahmen einer abgeschlossenen Glasbruchversicherung ersetzt zu bekommen.

Ist Frau B Gast gewesen, dann natürlich die Prvathaftpflicht der Frau B.

Gruß

WoKa
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Frau B. hat das (Wortsperre: Name) ihres Vermieters geschrottet...
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woka
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Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Frau B. hat das (Wortsperre: Name) ihres Vermieters geschrottet...


Ja warum denn nicht gleich so.

Eindeutig die Privathaftpflicht.

Gruß

WoKa
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ja nun, die hat ja aber abgelehnt mit dem Hinweis, daß hierfür die Hausrat mit dem speziell versicherten Risiko Glasbruch zuständig wäre.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

woka hat folgendes geschrieben::
Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Frau B. hat das (Wortsperre: Name) ihres Vermieters geschrottet...


Ja warum denn nicht gleich so.

Eindeutig die Privathaftpflicht.

Gruß

WoKa


Aber hier bitte den Ausschluss für die Elektrogeräte beachten...
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woka
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Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Ja nun, die hat ja aber abgelehnt mit dem Hinweis, daß hierfür die Hausrat mit dem speziell versicherten Risiko Glasbruch zuständig wäre.


Wenn Frau B den Schaden genauso geschildert hat, wie Sie im ersten Beitrag, konnte der Versicherer ja nicht erkennen, dass Frau B das Eigentum eines anderen beschädigt hat.

Frau B sollte den Versicherer also nochmals detailliert über den Schaden informieren, vielleicht ist der Vermieter ja auch so nett, und lässt Frau B ein Schreiben zukommen, in dem er den Schaden geltend macht.

Gruß

WoKa
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

@woka

Was soll das bringen? Es ist nicht versichert... Ausrufezeichen Mit den Augen rollen
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Doch, doch, Frau B. hat schon mitgeteilt, daß es sich um einen Schaden des Vermieters handelt.

@ Dookie82: Wieso Elektrogerät? Lt. Versicherung handelt es sich doch um einen Glasschaden?
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Doch, doch, Frau B. hat schon mitgeteilt, daß es sich um einen Schaden des Vermieters handelt.

@ Dookie82: Wieso Elektrogerät? Lt. Versicherung handelt es sich doch um einen Glasschaden?



*an Kopf lang* Winken
Was hat die eine mit der anderen Versicherung zu tun...

In der Hausrat steht, dass man es (die Glasplatte) seperat versichern muss und zwar als "Glas".
Macht man das nicht, so hat man sich dazu entschieden und ist im Schadenfall selbst schuld. Mit den Augen rollen



In der Haftpflicht steht in den Bedingungen, das Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen,
sowie an Elektro und Gasgeräten bei Mietsachschäden ausgeschlossen sind.

Ein (Wortsperre: Name) wird meines Wissens mit Strom ( = Elektrogerät ) betrieben.

Beide Verträge (Bedingungen) wurden wohl so vom VN unterschrieben... Mit den Augen rollen Sorry


Grüßle Dookie! Smilie
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

ich faß mir auch mal an den kopf....

mal schritt für schritt:

versicherte gefahren in der hausratversicherung:
einbruchdiebstahl, feuer, sturm/hagel, leitungswasser.

ist das (Wortsperre: Name) durch eine dieser gefahren beschädigt worden? nein?
dann hat die hausratversicherung damit auch nichts zu tun...sachen die man selbst zerdeppert sind im großen und ganzen ohenhin nirgends versicherbar. eine der wenigen ausnahmen stellt da die glasversicherung dar.

glasversicherung?
ja, dort kann man (Wortsperre: Name) (also im speziellen eigentlich nur die (Wortsperre: Name) - die enthaltene elektrik ist in einer glasversicherung nicht versichert) mitversichern. das kostet aber ein paar euro extra, manche kunden sparen sich diese paar euro lieber, müssen dann aber im schadenfall ihr (Wortsperre: Name) selber zahlen.

so, sprechen wir über die haftpflichtversicherung:
im rahmen der haftpflichtversicherung sind zwar grundsätzlich mietsachschäden versichert, allerdings beziehen sich diese (nach den AHB) nur auf gebäudebestandteile. mitgemietete einrichtungsgegenstände sind hier nicht versichert und damit auch nicht der elektroherd samt (Wortsperre: Name). und wie dookie schon erwähnte, sind schäden an ... elektrogeräte sogar ausdrücklich ausgeschlossen. aber, das trifft es nur zum teil.

wichtiger, bzw. treffender ist dieser ausschluß in der PHV: es sind auch glasschäden in der gemieteten wohnung des VN ausgeschlossen, gegen die sich der VN gesondert versichern kann (also, z.b. durch eine glasversicherung mit ergänzung für (Wortsperre: Name))
eine private haftpflichtversicherung wird also auch nicht leisten.

im ergebnis:
ein schaden wie hier geschildert kann nur über eine glasversicherung (mit entsprechenden zusatz für (Wortsperre: Name)) im rahmen der hausratversicherung versichert werden.

ich spreche hier im übrigen von den allgemeinen versicherungsbedingungen. nicht von irgendwelchen "paketen" wie sie hie und da angeboten werden und alles mögliche und unmögliche "automatisch" mitversichert gilt.
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Beide Verträge (Bedingungen) wurden wohl so vom VN unterschrieben... Sorry


Wieso entschuldigst Du Dich? Mit den Augen rollen
Ich wollte lediglich wissen, ob jemand eine Idee hat, wie man der fiktiven Frau B. helfen könnte. Beschwert habe ich mich nicht. Mit den Augen rollen

@talla:

Danke für die ausführliche Antwort.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Beide Verträge (Bedingungen) wurden wohl so vom VN unterschrieben... Sorry


Wieso entschuldigst Du Dich? Mit den Augen rollen
Ich wollte lediglich wissen, ob jemand eine Idee hat, wie man der fiktiven Frau B. helfen könnte. Beschwert habe ich mich nicht. Mit den Augen rollen

@talla:

Danke für die ausführliche Antwort.



Dann ist ja fiktiv alles gut...

Finde es eben doof, wenn die Leute einen nicht ausreichenden Versicherungsschutz der Versicherung anlasten,
obwohl sie selbst entscheiden was sie wie versichern...

Grüßle Dookie!
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