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Frau B. ist unachtsam und läßt einen Küchengegenstand auf das (Wortsperre: Name) fallen. Dieses zerspringt darauf hin in ca. 1000 Einzelteile.
Kein Problem, denkt Frau B, und schreibt ihre Hausratversicherung an. Die meint: Ne, ne, (Wortsperre: Name) ist nicht versichert, da hätte Frau B. eine zusätzliche Glasversicherung abschließen müssen. Vielleicht hilft ja die Haftpflicht weiter. Frau B. schreibt selbige an, diese meint: Ne, ne, kein Haftpflichtfall, da müßte wohl die Hausrat ran....
So, was nun? Die Haltung der Haftpflicht kann Frau Herr B. noch nachvollziehen. Was Frau B. jedoch nicht in den Kopf will ist, daß ein (Wortsperre: Name) unter "Glas"versicherung fallen soll. Klar, das Feld ist mit einem Glas abgedeckt, Frau B. meint jedoch, daß es sich hierbei um ein Elektrogerät handelt.
Weiß jemand Rat? Die Versicherungsbedingungen hat Frau B. eben nicht zur Hand. _________________ Karma statt Punkte!
Die Hausratversicherung hat Recht... (Wortsperre: Name) müssen separat mit eingeschlossen werden...
Kenne keine Hausratversicherung, bei der dieses automatisch mitversichert ist... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Die Hausratversicherung hat Recht... (Wortsperre: Name) müssen separat mit eingeschlossen werden...
Kenne keine Hausratversicherung, bei der dieses automatisch mitversichert ist...
Pffff........... Nee, ne? Ich faß' es nicht... _________________ Karma statt Punkte!
...Vielleicht hilft ja die Haftpflicht weiter. Frau B. schreibt selbige an, diese meint: Ne, ne, kein Haftpflichtfall, da müßte wohl die Hausrat ran....
Wieso denn die Privathaftpflicht?
Ist es Frau B´s eigene Küche, ist der Hinweis fehl am Platz, denn Eigenschäden übernimmt keine Privathaftpflicht. Hier gibt es, wie der werte Vorschreiber schon ausgeführt hat, nur die Möglichkeit den Schaden im Rahmen einer abgeschlossenen Glasbruchversicherung ersetzt zu bekommen.
Ist Frau B Gast gewesen, dann natürlich die Prvathaftpflicht der Frau B.
Gruß
WoKa _________________ wer lesen kann, ist klar im vorteil
Ja nun, die hat ja aber abgelehnt mit dem Hinweis, daß hierfür die Hausrat mit dem speziell versicherten Risiko Glasbruch zuständig wäre. _________________ Karma statt Punkte!
Frau B. hat das (Wortsperre: Name) ihres Vermieters geschrottet...
Ja warum denn nicht gleich so.
Eindeutig die Privathaftpflicht.
Gruß
WoKa
Aber hier bitte den Ausschluss für die Elektrogeräte beachten... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Ja nun, die hat ja aber abgelehnt mit dem Hinweis, daß hierfür die Hausrat mit dem speziell versicherten Risiko Glasbruch zuständig wäre.
Wenn Frau B den Schaden genauso geschildert hat, wie Sie im ersten Beitrag, konnte der Versicherer ja nicht erkennen, dass Frau B das Eigentum eines anderen beschädigt hat.
Frau B sollte den Versicherer also nochmals detailliert über den Schaden informieren, vielleicht ist der Vermieter ja auch so nett, und lässt Frau B ein Schreiben zukommen, in dem er den Schaden geltend macht.
Gruß
WoKa _________________ wer lesen kann, ist klar im vorteil
Was soll das bringen? Es ist nicht versichert... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
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Doch, doch, Frau B. hat schon mitgeteilt, daß es sich um einen Schaden des Vermieters handelt.
@ Dookie82: Wieso Elektrogerät? Lt. Versicherung handelt es sich doch um einen Glasschaden?
*an Kopf lang*
Was hat die eine mit der anderen Versicherung zu tun...
In der Hausrat steht, dass man es (die Glasplatte) seperat versichern muss und zwar als "Glas".
Macht man das nicht, so hat man sich dazu entschieden und ist im Schadenfall selbst schuld.
In der Haftpflicht steht in den Bedingungen, das Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen,
sowie an Elektro und Gasgeräten bei Mietsachschädenausgeschlossen sind.
Ein (Wortsperre: Name) wird meines Wissens mit Strom ( = Elektrogerät ) betrieben.
Beide Verträge (Bedingungen) wurden wohl so vom VN unterschrieben... Sorry
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
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versicherte gefahren in der hausratversicherung:
einbruchdiebstahl, feuer, sturm/hagel, leitungswasser.
ist das (Wortsperre: Name) durch eine dieser gefahren beschädigt worden? nein?
dann hat die hausratversicherung damit auch nichts zu tun...sachen die man selbst zerdeppert sind im großen und ganzen ohenhin nirgends versicherbar. eine der wenigen ausnahmen stellt da die glasversicherung dar.
glasversicherung?
ja, dort kann man (Wortsperre: Name) (also im speziellen eigentlich nur die (Wortsperre: Name) - die enthaltene elektrik ist in einer glasversicherung nicht versichert) mitversichern. das kostet aber ein paar euro extra, manche kunden sparen sich diese paar euro lieber, müssen dann aber im schadenfall ihr (Wortsperre: Name) selber zahlen.
so, sprechen wir über die haftpflichtversicherung:
im rahmen der haftpflichtversicherung sind zwar grundsätzlich mietsachschäden versichert, allerdings beziehen sich diese (nach den AHB) nur auf gebäudebestandteile. mitgemietete einrichtungsgegenstände sind hier nicht versichert und damit auch nicht der elektroherd samt (Wortsperre: Name). und wie dookie schon erwähnte, sind schäden an ... elektrogeräte sogar ausdrücklich ausgeschlossen. aber, das trifft es nur zum teil.
wichtiger, bzw. treffender ist dieser ausschluß in der PHV: es sind auch glasschäden in der gemieteten wohnung des VN ausgeschlossen, gegen die sich der VN gesondert versichern kann (also, z.b. durch eine glasversicherung mit ergänzung für (Wortsperre: Name))
eine private haftpflichtversicherung wird also auch nicht leisten.
im ergebnis:
ein schaden wie hier geschildert kann nur über eine glasversicherung (mit entsprechenden zusatz für (Wortsperre: Name)) im rahmen der hausratversicherung versichert werden.
ich spreche hier im übrigen von den allgemeinen versicherungsbedingungen. nicht von irgendwelchen "paketen" wie sie hie und da angeboten werden und alles mögliche und unmögliche "automatisch" mitversichert gilt. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Beide Verträge (Bedingungen) wurden wohl so vom VN unterschrieben... Sorry
Wieso entschuldigst Du Dich?
Ich wollte lediglich wissen, ob jemand eine Idee hat, wie man der fiktiven Frau B. helfen könnte. Beschwert habe ich mich nicht.
@talla:
Danke für die ausführliche Antwort. _________________ Karma statt Punkte!
Beide Verträge (Bedingungen) wurden wohl so vom VN unterschrieben... Sorry
Wieso entschuldigst Du Dich?
Ich wollte lediglich wissen, ob jemand eine Idee hat, wie man der fiktiven Frau B. helfen könnte. Beschwert habe ich mich nicht.
@talla:
Danke für die ausführliche Antwort.
Dann ist ja fiktiv alles gut...
Finde es eben doof, wenn die Leute einen nicht ausreichenden Versicherungsschutz der Versicherung anlasten,
obwohl sie selbst entscheiden was sie wie versichern...
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
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