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Zeugengebühren

 
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myLord
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 544

BeitragVerfasst am: 21.12.06, 18:54    Titel: Zeugengebühren Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

ich habe da mal folgende Frage:

A und B streiten sich vor Gericht. Das Gericht versucht den Streit durch ein Vergleich zu schlichten, der scheitert. Die Beweisaufnahme wird auf einen anderen Termin verlagert. Der Kläger benennt Zeugen und zahlt die Gebühren an das Gericht. Kurz vor dem Gerichtstermin setzt sich der Kläger mit dem Zeugen in Verbindung und bekommt mit, dass dieser vom Gericht nicht geladen wurde. Der Zeuge wird deshalb einfach "mitgenommen".

Vor Gericht stellt sich heraus, dass das Gericht einen Fehler gemacht hat und vergessen hat, alle Zeugen zu laden. Das Gericht eröffnet die Beweisaufnahme und bittet den ersten Zeugen herein. Er wird nach dem Namen dem Wohnort und dem Beruf gefragt. (Stopp)

An dieser Stelle sagt der Anwalt der gegnerischen Partei, dass die Beklagten bereits nachgegeben und die Klage erfüllt haben.

Stehen in so einem Fall dem Zeugen die Zeugengebühren zu?
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 22.12.06, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Der Zeuge bekommt die Zeugengebühren vom Gericht weil er geladen wird. Hier wurde er ja nciht geladen sondern was eh da.
Da wirds wohl nichts geben

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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