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Dienstaufsichtsbeschwerde richtig verfassen?

 
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Maxel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 21.12.04, 10:49    Titel: Dienstaufsichtsbeschwerde richtig verfassen? Antworten mit Zitat

Ich möchte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine "Sachbearbeiterin" des Arbeitsamtes einreichen. Sie hat nachweislich Angaben zur Alhi von meiner Tochter verlangt, die nicht erhoben werden durften und nur bei der zukünftigen ALg II anzurechnen sind. Mein Widerspruch dagegen wurde lapidar mit der Begründung "... Der Widerspruch ist unbegründet abzuweisen...". Wie muß ich diese formulieren, damit es bei einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung rechtsgültigkeit besitzt?
Danke!
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.12.04, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde hat absolut gar nichts mit einer KLage zu tun. Sie hat keinerlei Einfluss auf sie.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.12.04, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Dienstaufsichtsbeschwerde = formlos, fristlos, fruchlos
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Troodon
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 100
Wohnort: Westfalen

BeitragVerfasst am: 21.12.04, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Nach Bekanntgabe der Widerspruchsentscheidung verbleibt in der Regel nur noch der Klageweg. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist hierzu nicht angezeigt.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde kommt bei persönlichen Verfehlungen eines Amtswalters in Betracht. Nach Schilderung des SV ist dies aber fraglich. Angezeigt könnte hingegen eine sog. Fachaufsichtsbeschwerde sein, wenn das Recht - Ihrer Ansicht nach - falsch angewandt wurde. Der Dienst- und der Fachaufsichtsbeschwerde ist aber in der Regel ein gemein, sie sind zwar form- und fristlos, in der Regel aber auch fruchtlos (soll heißen bringen nichts).

Sollten Sie also der Auffassung sein, Sie sind durch die Entscheidung in Ihren Rechten verletzt, so bleibt nur der Weg der Klage bzw. des Antrags auf einstweilige Anordnung.
Wollen Sie sich ein wenig aufregen bzw. abreagieren wollen und die hierzu notwendige Zeit aufbringen, dann wenden Sie sich mit einer Beschwerde an das Arbeitsamt.

Schöne Grüße
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.12.04, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Na gut, dann werde ich mal den Weg "Antrags auf einstweilige Anordnung." versuchen.. Ist dies auch formlos einzureichen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.12.04, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Na gut, dann werde ich mal den Weg "Antrags auf einstweilige Anordnung." versuchen.. Ist dies auch formlos einzureichen?


Nein.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 21.12.04, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwie versteh ich den Grund auch nicht:
Zitat:
Sie hat nachweislich Angaben zur Alhi von meiner Tochter verlangt, die nicht erhoben werden durften und nur bei der zukünftigen ALg II anzurechnen sind

Wer hat hier was beantragt?
Du weißt, dass es ALHi ab dem 1.1. nicht mehr gibt????
Auch das ALGII bereits jetzt beantragt werden muss?
Oder ist deine Tochter ab dem 1.1. wieder berufstätig?

Gruß
HaweThie
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