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Problem mit Kfz-Versicherungen

 
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Spellcaster
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.08.2006
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 22.12.06, 13:11    Titel: Problem mit Kfz-Versicherungen Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich habe eine Frage. Angenommen die Schadensfreiheitsklasse steigt auf Grund eines Unfalls in 2006, und der Halter versucht die Versicherung gleich nach Erhalt des neuen Jahresbetrages außerordentlich zu kündigen. Nachdem er die Kündigung abgeschickt hat, bemüht er sich eine billigere Versicherung zu finden - mit Erfolg.
In der Folge schlißt er online einen Versicherungsvertrag ab (wobei er allerdings davon ausgeht, dass er lediglich ein Angebot zugeschickt bekommt.)

Nach kurzer Zeit bekommt der Halter ein schreiben der "alten" Versicherung, dass die Kündigung unwirksam sei - wenige Tage später kommt ein schreiben der online-Versicherung, welches zum Verrtagsschluss gratuliert und den Betrag abbuchen will.

Was könnte der Halter in einer solchen Situation tun? Sind 2 Versicherungen zu bezahlen? Oder ist das überhaupt nicht möglich?

mfG
Spellcaster
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 22.12.06, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

am einfachsten schickt man nen kurzen brief, idealerweise mit ner kopie von dem erwähnten schreiben der bisherigen versicherung, an die neue gesellschaft.
die neue versicherung wird storniert, und man bleibt bei der bisherigen versicherungsgesellschaft versichert. zusätzliche kosten dürften wohl keine entstehen.
_________________
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wallinheimo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 22.12.06, 13:36    Titel: Versicherung Antworten mit Zitat

nach erhalt der Police hat man ein 14 tägiges Rücktrittsrecht.

Gruß und Schöhne Weihnachten
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 22.12.06, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Weshalb sollte denn die Kündigung überhaupt unwirksam sein...?
_________________
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"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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Spellcaster
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.08.2006
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 22.12.06, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schonmal.
Also ein solcher Brief, auch mit Kopie der Verweigerung der Kündigung wurde bereits heute morgen abgeschickt.
Die Kündigung war unwirksam weil es sich bei einer auf Grund des Schadensverlaufes erhöhten Beitragsforderung nicht um eine Tariferhöhung (welche zur außerordentlichen Kündigung berechtigen würde) handelt. (das jedoch nahm der Versicherte irrig an)

Gut, dann heißt es wohl mal abwarten. Aber wenn das mit den 14 tagen stimmt, ist es eh kein problem.
Dankeschön
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