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Verfasst am: 22.12.06, 12:30 Titel: Vorzt. Rückzahlung Ratenkredit und Restschuldversicherung
Hallo allerseits,
Frau A nahm zur Umschuldung Ihrer Verbindlichkeiten am 19.07.2006 einen Ratenkredit bei Bank B auf. Da der Kreditbetrag recht hoch war und Frau A über keinerlei Sicherheiten verfügte, wurde eine Restschuldversicherung mit abgeschlossen.
Die Einmalprämie hierfür betrug 3.400,00 Euro. Die Kreditlaufzeit sollte 72 Monate betragen.
Durch die Hilfe Ihrer Familie war es Frau A möglich diesen Kredit am 18.12.2006 abzulösen. Am nächsten Tag kündigte Frau A die Restschuldversicherung per sofort.
Zwei Tage später erhielt Frau A eine Rückerstattung der Restschuldversicherung
in Höhe von 549,00 Euro. Frau A ist dieser Betrag deutlich zu gering, da die RSV lediglich für 5 Monate bestand.
Ist dies so rechtens???
Frau A rechnete eher mit 2000 - 3000 Euro. _________________ Liebe Grüsse
Celines_Mama
Normalerweise kassiert die Bank die die Versicherung vermittelt einen Schweine Provision, die ist dann meist weg.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Dem Vertrag konnte Frau A keine Besonderheiten entnehmen. Von der Versicherung erhielt Frau A auch keine weiteren Schriftverkehr. Es wurde lediglich im Kreditvertrag festgehalten, bei welcher Versicherung die RSV abgeschlossen wird und der Betrag der Einmalprämie - mehr jedoch nicht..... _________________ Liebe Grüsse
Celines_Mama
Es wird dann sicher troztdem irgendwelche AGB geben.
Am besten lässt man sich die AGB schicken oder sieht man im Kreditvertrag AGB nach ob da was steht. Evtl. kann man den Vertrag widerrufen weil man nicht ausreichend aufgeklärt wurde, wird aber eher schwer. Es ist anzunehmen das irgendwo in den Anlagen auch die AGB der Versicherung waren (man das Bestätigt hat).
Generell gelten Verträge die man abschließt auch bis zu Ende.
Klaus
P.S. Anrufen und rumjammer, und was von der Rechtschutzversicherung erzählen. Evtl gibt das freiwillig nochmal Geld _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
in der Tat ist es so, dass die Restschuldversicherung relativ hohe Provisionsanteile für die Bank enthält und die Rückkaufswerte daher erschreckend niedrig sind.
Üblicherweise enthät der Vertrag eine Tabelle mit Rückkaufswerten. Diese befindet sich im Kleingedruckten der RSV (dort, wo steht, in welchen Fällen die RSV nicht zahlt...).
Der BGH hatte mit Urteilen vom 12. Oktober 2005 (Aktenzeichen: IV ZR 162/03, IV ZR 177/03 und IV ZR 245/03) Mindestbeträge für die Rückkaufswerte festgelegt. Diese Urteile bezogen sich auf die bis 2001 gültigen Bestimmungen für Lebensversicherungen und sind hier nicht anwendbar.
Wäre dem Vertrag keine Tabelle über Rückkaufswerte beigefügt, könnte man argumentieren, dass die dann notwendige Festlegung des Rückkaufswertes durch dei Versicherung nach billigem Ermessen nicht ungünstiger als die BGH-Methode ausfallen sollte.
Weiterhin würde ich prüfen, ob die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß erfolgt ist und wenn nicht, den Vertrag widerrufen.
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