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Verfasst am: 24.12.06, 01:05 Titel: Verzögerungstaktik bei Unfallversicherung
Ich bin 18 Jahre alt. Meine Eltern und ich sind vor 2 Jahren von Deutschland in die USA gezogen. Meine Mutter hatte viele Jahre eine Unfallversicherung bei der X für mich abgeschlossen. Vor dem Umzug kündigte sie die Versicherung. Die Versicherung lief noch bis November 2005. Sie ist auch in den USA gültig. Die Versicherung in Deutschland macht mir Probleme mit Verzögerungstaktik. Ich glaube es zählt das deutsche Gesetz.
Ich habe ernsthafte Probleme mit meiner Unfallversicherung X, die bei Unfallschäden monatlich Invaliditätszahlungen machen sollte. Seit meinem Unfall bin ich in allen Tätigkeiten eingeschränkt. Da ich in die USA umgezogen bin, fällt es noch schwieriger. Anwälte würden mir Tausende kosten. Mir nützt ein amerikanischer Anwalt nichts. Mein Arzt hat vorläufig eine Diagnose geschrieben von meinem Knieschaden. Durch genauer Untersuchungen muss noch 100%ig abgeklärt werden, ob das permanent ist. Da ich seit Oktober 2005 chronische Schmerzen habe, ist es selbstverständlich permanent. Aber meine Meinung zählt nicht, deshalb muss ich noch weiter ärztliche Beweise sammeln.
Nach Weihnachten schicke ich einen Brief an die Versicherung. Man sollte den Schlussbericht auch einreichen, wenn die Heilbehandlung noch nicht abgeschlossen ist, das trifft bei mir zu.
Alles was ich geschickt habe kann ich schriftlich nachweisen.
ich hatte einen Unfall im Oktober 2005 und hatte ihn sofort bei der X gemeldet. Es kam nie eine Antwort. Ich musste insgesamt 6 mal um Bestätigung bitten, bis mir endlich Ende Dezember 2005 Unterlagen zur Unfallmeldung geschickt wurden. Ich hatte ein ärztliches Attest im Mai 2006 eingereicht. Keine Antwort kam. Dann musste ich es erneut im August 2006 schicken. Im September 2006 bekam ich erst eine Nachricht von Ihnen, dass das ärztliche Attest nicht ausreicht und dass Sie mehr Informationen brauchen. Von Ihrer Seite kamen oft keine Reaktionen auf meine Nachrichten. All ihre Antworten und Unterlagen wurden immer sehr spät geschickt. Es ist für mich als Versicherter nicht zumutbar alles mehrfach hinzuschicken, keine Antwort von meiner Unfallversicherung zu bekommen und durch ständige Verzögerungen von Ihrer Seite in Versicherungsfristablauf Zeitnot zu kommen.
Mir ist es durch Ihre Verzögerungen nicht möglich das von Ihnen verlangte Attest rechtzeitig einzureichen. Ich reiche Ihnen deshalb vorläufig die jetzige Diagnose vor Fristablauf ein. Seit dem Unfall habe ich Probleme durch Knieschmerzen. Es müssen noch Arztbesuche und weitere Untersuchungen zur genaueren Schadensklärung folgen.
Diesen Brief, den Schlussbericht und die ärztlichen Unterlagen habe ich Ihnen zusätzlich per E-Mail an x@x.de geschickt. Die Originale sind in diesem Brief beigefügt.
Ich habe das so objektiv und anwaltsmäßig wie möglich selbst versucht zu schreiben. Tatsachen erklären die mir bei einer Gerichtsklage nützlich sein könnten. Ich schicke das mit Einschreiben. Zusätzlich noch E-Mail, damit ich Inhalt und Datum nachweisen kann.
Ich frage mich, ob das wirklich legal ist, dass die mit Absicht Verzögerungstaktik machen oder ob das als Betrug zählt.
Gericht:
Falls ich vor Gericht muss, denke ich, dass es reicht, wenn ich meine Beweise sammle. Die werden sich wahrscheinlich auch dann querstellen, wenn ich nachweisen kann, dass mein Schaden permanent ist. Ist es nicht möglich wenn man sein Recht beweisen kann ohne Anwalt vor Gericht zu gehen? Normalerweise sollte doch der Staatsanwalt das Opfer unterstützen.
Ausreden von Versicherung gültig?
Die Versicherung hatte angeblich meinen Fall Anfang November 2005 schon bearbeitet und die Unterlagen sollen bei mir angeblich nicht angekommen sein. Das glaube ich nicht, wahrscheinlich wollen die mir bloß die Zeit verschwenden. Ich bin ja als Versicherter auch verpflichtet alles mit Einschreiben zu schicken. Wenn ich das nicht mache, wird mein Schreiben nicht anerkannt. Also werde ich vor Gericht auch nicht anerkennen, dass der Brief im November geschickt wurde, weil sie es nicht nachweisen können.
Warum soll den die Versicherung Sonderrechte haben und ich nicht
Der Versicherungsombudsann ist eine (vor-und außergerichtliche) Schlichtungsstelle für solche Probleme, die ein Versicherungsnehmer mit seiner Versicherung hat. Der Versicherungsombudsmann ist für den Verbraucher kostenlos. Er kann eine Entscheidung treffen, die für den Versicherer dann bindend ist; der VN selbst kann danach, wenn er mit der Entscheidugn des Ombudsmannes nicht einverstanden ist, nachher immer noch die Sache gerichtlich klären lassen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Das ist sehr hilfreich. Ich habe versucht alles so zu formulieren, dass es nicht gegen die Forenregeln verstößt. War der Satz "Was würdet ihr machen?" hier nicht erlaubt. Die Antwort auf diese Frage wäre sich bei der Versicherungsombudsann zu melden.
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