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also mal angenommen person 1 hat gestern von person 2 handy kaputt gemacht. person 2 hatte es person 1 zum musik hören ausgeliehen person 1 war neben person 2 dann ist person 1 zur toilette gegangen und hat ausversehen von person 2 handy ins waschbecken fallen gelassen jetzt ist von person 2 die frage wie viel kriegt person 2 weil person 2 das handy durch einen vertrag für 1€ gekauft hat einer von den kollegen von person 2 meinte das person 2 den wert wie teuer das handy damals war wo person 2 es gekauft hat also im juni 2005 kriegt stimmt das oder bekommt person 2 nix
Zuletzt bearbeitet von Kerem74 am 25.12.06, 00:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.
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Ihr FDR-Moderatorenteam
als erstes, weil Weihnachten ist, kriegste von mir ein paar Punkte ..................... und Kommas ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,
Die kannste das nächstemal immer da, wo´s passt, in deine Wortkette einfügen, dann liest sich sowas leichter.
So. Dann mal zum Schadenersatzrecht.
Wird eine Sache beschädigt, dann schuldet der Schädiger die erforderlichen Reparaturkosten, maximal aber (und das wird hier vermutlich so sein) den Zeitwert der Sache unmittelbar vor Eintritt des Schadenfalles.
Wie bemisst sich so ein Zeitwert? Das kann im Einzelfall schwierig sein. (Bei gebrauchten KFZ isses relativ einfach, da gibt es einen funktionierenden Gebrauchtwagenmarkt).
Grundsätzlich ergibt sich ein Zeitwert aus dem Neuwert abzüglich eines Abschlages für Alter und Abnutzung. Abzug für Abnutzung dürfte beim Handy ausscheiden, bleibt der Abzug für´s Alter. Und hier ist der Wertverfall außerordentlich hoch, der Wert für ein anderthalb Jahre altes Handy kann durchaus nahe Null liegen.
Andere Meinungen? _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
nöö, keine andere Meinung. Person 2 könnte ja mal mit dem fiktiven Provider Kontakt aufnehmen und von dem kaputten fiktiven Handy berichten. Vieleicht schicken die ein fiktives neues Handy, um den fiktiven Kunden im fiktiven Vertrag zu halten. Eine fiktive Auseinandersetzung könnte für Person 1 oder 2 teuer werden, mit ungewissem Ausgang.
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