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Arbeitsvertrag / kein Rechtsanspruch auf Arbeit?? Hilfe!

 
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gabi
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 18:35    Titel: Arbeitsvertrag / kein Rechtsanspruch auf Arbeit?? Hilfe! Antworten mit Zitat

Hallo,

ich arbeite bereits seit 4 wochen als behindertenassistent.

Heute habe ich meinen Arbeitsvertrag erhalten. Folgende Punkte machen mich stutzig, und waren auch so nicht vereinbart:

1. ich werde in unregelmäßiger Arbeitszeit eingestellt, je nach Arbeitsanfall max. 90,91. Es steht nicht dabei ob das Stunden/Monat oder was auch immer sein soll. Tatsächlich arbeite ich 35 h/Woche.

2. Im Arbeitsvertrag steht: Einen Rechtsanspruch auf Arbeit oder Ausgleich besteht nicht. - was soll das bedeuten? Wenn die Firma keinen Einsatz mehr für mich hat, braucht sie auch nicht zu bezahlen, oder was?

3. Laut Arbeitsvertrag beziehe ich ein Gehalt von monatlich circa 896,--Euro. Tatsächlich war ein Stundenlohn vereinbart und Fahrtkosten, die auch nicht aus dem Vertrag hervorgehen.

4. Die Arbeitszeit kann den organisatorischen Erfordernissen angepasst werden.

-ist es dann möglich, wenn der Einsatz mit 35h/Woche endet, dass sie mich nur noch z.b. 10h/Woche beschäftigen können????

Bitte helft mir, ich weiß nicht ob ich das so unterschreiben sollte. Wenn ich nicht unterschreibe habe ich dann einen mündlichen Arbeitsvertrag mit 35h/Woche und dem bisher ausgezahltem Gehalt??? Ich bin wirklich sauer, weil ich für ein Apfel und ein Ei schwere Arbeit leiste und jetzt auch noch das Gefühl habe mit diesem Arbeitsvertrag über den Tisch gezogen zu werden.

Danke für jede Hilfe, Gabi.
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matthias
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 18:43    Titel: Re: Arbeitsvertrag / kein Rechtsanspruch auf Arbeit?? Hilfe! Antworten mit Zitat

Zu 2. Wenn es das hiesse wäre es in meine Augen unwirksam.

Ansonsten wen du nichts unterschreibst hast du einen AV mit den vereinbarten Bedingungen richtig.
MfG
Matthias
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bettyb
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 22:11    Titel: Re: Arbeitsvertrag / kein Rechtsanspruch auf Arbeit?? Hilfe! Antworten mit Zitat

Hallo Gabi,

am besten lässt du den Arbeitsvertrag von einem Anwalt prüfen.
Als Laien kann man das schlecht beurteilen.
Klingt alles sehr suspekt, ein bisschen arg nach Ausbeuterei.
Arbeitnehmer rumschupsen ist heutzutage in.
Man sollte zwar froh sein heutzutage eine Arbeit zu haben, aber wenn
man sich abgezockt fühlt, dann ist das keine gute Grundlage für Erfolg
und Zufriedenheit.

Liebe Grüße
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Dr. Meod
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 15.09.04, 09:17    Titel: Re: Arbeitsvertrag / kein Rechtsanspruch auf Arbeit?? Hilfe! Antworten mit Zitat

Ich würde den Vertrag in dieser Form nicht unterschreiben. Die Regelungen sind - jedenfalls nach Ihrer inhaltlichen Wiedergabe - zu unbestimmt. Es "riecht" schon nach Streitigkeiten über Dauer der Arbeitszeit, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und Höhe der Vergütung. Bitten Sie um eine Konkretisierung der - von Ihnen selbst schon angesprochenen - unklaren Punkte.


gabi hat folgendes geschrieben::
Hallo,

1. ich werde in unregelmäßiger Arbeitszeit eingestellt, je nach Arbeitsanfall max. 90,91. Es steht nicht dabei ob das Stunden/Monat oder was auch immer sein soll. Tatsächlich arbeite ich 35 h/Woche.


Es könnte eine bestimmte MIndestdauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit in die Klausel aufgenommen werden.

gabi hat folgendes geschrieben::

2. Im Arbeitsvertrag steht: Einen Rechtsanspruch auf Arbeit oder Ausgleich besteht nicht. - was soll das bedeuten? Wenn die Firma keinen Einsatz mehr für mich hat, braucht sie auch nicht zu bezahlen, oder was?


Hiermit könnte durchaus § 615 BGB (Vergütung bei Annahmeverzug und Betriebsrisiko) ausgeschlossen werden. Die Regelung ist zwar etwas unklar und deshalb vermuitlich im Streitfall unwirksam. Gleichwohl ist es eine unangenehme Klausel auf die ich gern verzichten würde.

gabi hat folgendes geschrieben::

3. Laut Arbeitsvertrag beziehe ich ein Gehalt von monatlich circa 896,--Euro. Tatsächlich war ein Stundenlohn vereinbart und Fahrtkosten, die auch nicht aus dem Vertrag hervorgehen.


Nachfragen und klarstellen

gabi hat folgendes geschrieben::

4. Die Arbeitszeit kann den organisatorischen Erfordernissen angepasst werden.

-ist es dann möglich, wenn der Einsatz mit 35h/Woche endet, dass sie mich nur noch z.b. 10h/Woche beschäftigen können????


M.E. kann hiermit die Dauer der Arbeitszeit (10 h/W oder 35 h/W) aber auch Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit gemeint sein. Nachfragen.

GM
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Gabi
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 14:21    Titel: Danke für eure Antworten Antworten mit Zitat

Vielen Dank für eure Reaktionen.
Ich werde diesen AV so jedenfalls nicht unterschreiben. Sicher befinde ich mich in einer Notlage und bin wirklich froh überhaupt eine Arbeit zu haben. Lieber arbeite ich für 6 Euro die Stunde, als vor dem Sozialamt zu stehen. Nur alles kann man mit mir nun auch nicht machen. Ich bin mal gespannt auf die Reaktion meines Arbeitgebers und bedanke mich hiermit nochmals bei euch. Es hat mir sehr geholfen eure Meinung zu hören.

Danke, eure Gabi
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Dr. Meod
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 15.09.04, 14:29    Titel: Re: Danke für eure Antworten Antworten mit Zitat

Gabi hat folgendes geschrieben::
... Nur alles kann man mit mir nun auch nicht machen. Ich bin mal gespannt auf die Reaktion meines Arbeitgebers ...


Das klingt ein wenig nach Konfrontation. Lassen Sie´s ruhig und sachlich angehen. Sehr glücklich

GM
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