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Verfasst am: 26.12.06, 17:51 Titel: Handelt eine Krankenkasse nach VVG?
Eine Gesetzliche Krankenkasse A meldet ihre Ansprüche nach § 116 SGB X an. Hierbei vergißt der Sachbearbeiter die Rechtsbehelfsbelehrung. Der Empfänger B antwortet ablehnend, da der Unfallhergang streitig ist. Ohne weitere Erinnerung oder Antwort etc. bekommt er nun Post vom Mahngericht. Unterliegt der Vorgang dem Verwaltungsverfahrensgesetz? Hat der Empfänger B nun eine Widerspruchsfrist von bis zu 1 Jahr?
Hallo
Für gerichtliche Streitigkeiten mit Krankenkassen (und anderen Trägern von Sozialleistungen) gilt das Sozialgerichtsgesetz (SGG).
Aber doch nicht für Schadensersatzansprüche, da gelten das BGB und die ZPO. Der Übergang ist im SGB X geregelt, aber eben nur der Übergang.
Das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) und das VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) spielen dabei keine Rolle, denn die betreffen nur Privatversicherungen bzw. Behörden, die keine Sozialleistungsträger sind.
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