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Ist ein Vertrag zustande gekommen?

 
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sickboy
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Anmeldungsdatum: 27.12.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 22:19    Titel: Ist ein Vertrag zustande gekommen? Antworten mit Zitat

Hallo, weiß jemand auf folgendes Szenario eine Antwort?

Mieter A hat einen Mietvertrag über eine gastronomische Einrichtung mit dem Vermieter B. Der Vertrag läuft zum Stichtag aus. A möchte zusammen mit seinem Schwager C als GmbH die gastronomische Einrichtung nutzen und A und C verhandeln mit B die neuen Konditionen aus.
Die Verhandlungen weiten sich über Monate aus und der Stichtag rückt immer näher. C müsste seinen sicheren Arbeitsplatz kündigen, um als Gesellschafter der GmbH tätig zu werden und bittet B um einen Termin für eine verbindliche Zu- oder Absage.
B gibt bei diesem Termin (Geschäftsessen) mit A und C bekannt, dass er einen neuen 5 Jahresvertrag mit A und C schließt. Die Konditionen sind geklärt, man verabredet sich 5 Tage später, um eine Ortsbegehung vorzunehmen, um nötige Investitionen von A und C am Objekt direkt vor Ort im Detail zu besprechen. Außerdem soll an diesem Termin der Vertrag unterzeichnet werden.
Zu diesem Termin verkündet B, dass er sich für einen anderen Bewerber entscheiden wird.
C hat in der Zwischenzeit seinen Arbeitsvertrag gekündigt.
Hat B bei dem Geschäftsessen einen mündlichen Vertrag mit A und C geschlossen?

Vielen Dank für die Antworten
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Käme auf den Inhalt der Zusage an und ob diese beweisbar ist. Was bei einer mündlichen Zusage vermutlich sehr schwer werden dürfte.
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sickboy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.12.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Der Inhalt der Zusage umfasst:
- die Mietdauer (5 Jahre),
- die Definition der zu mietenden Räumlichkeiten,
- Art der Nutzung der Räumlichkeiten,
- den Mietzins,
- im Groben die geplanten (und zum Teil von B vorgeschriebenen) Investitionen in das Mietobjekt,
- A und C betreiben gemeinsam das Objekt (Voraussetzung von B für das Zustandekommen eines Vertrages)

Beim Gespräch waren A, C und B anwesend. Die Kellnerin wird keine Angaben über den Inhalt des Gesprächs machen können.


Zuletzt bearbeitet von sickboy am 28.12.06, 13:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

Also keine neutralen Zeugen. Der VM wird natürlich sagen, dass er alles in den Vertrag reinschreiben will und er keine Zusage gegeben hat. Dann steht Aussage gegen Aussage. 50:50 Chance vor Gericht zu gewinnen.
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

sickboy hat folgendes geschrieben::
Der Inhalt der Zusage umfasst:
- die Mietdauer (5 Jahre), ...


Die Frage nach dem Inhalt der Zusage bezog sich eigentlich nicht darauf, ob nun eine Laufzeit von 5 oder vielleicht 10 Jahren im Gespräch war Traurig

Ich versuche es einfach mal etwas ausführlicher...
Der Abschluss eines Vertrags erfordert die Abgabe von 2 deckungsgleichen Willenserklärungen.
Lautete die "Zusage" des Vermieters bei dem Treffen "ich will hier und jetzt einen Miet-/Pachtvertrag zu den besprochenen Bedingungen abschließen" oder lautete die angebliche Zusage vielleicht eher "ich will zu einem späteren Zeitpunkt einen Vertrag zu den besprochenen Bedingen abschließen, sofern man sich über die offenen Punkte einig wird". Von diesem kleinen aber wichtigen Unterschied wird einiges abhängen.
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Und diesen Unterschied vor Gericht zu beweisen dürfte sehr sehr schwer werden.
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sickboy
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Anmeldungsdatum: 27.12.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

In monatelangen Verhandlungen wurden alle Details besprochen und beide Parteien einigten sich auf die Konditionen.
An dem alles entscheidenden Abend sagte B zu A und C wörtlich: "Die Würfel sind gefallen. Ich habe mich für Sie entschieden." Zu C sagte er weiterhin: "Da ich mich jetzt für Sie entschieden habe, können Sie Ihren Arbeitsvertrag kündigen, damit Sie pünktlich zum Stichtag loslegen können." Zum Stichtag, der 32 Tage nach dem Gespräch war, sollte der neue Vertrag gelten. Der letzte offene Punkt (der Mietzins) wurde an diesem Abend von beiden Parteien akzeptiert. Über alle anderen offenen Fragen wurde sich im Vorfeld geeinigt.
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